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3 Jahre Garantie auf Rane Produkte in Deutschland

RHF 2:27 PM - 5 January, 2007
Da es nicht ganz klar war, wie lange Garantie auf Rane Produkte gewährleistet wird - zumindest nicht für mich - hab ich mal bei Rane Deutschland nachgefragt und folgende Info bekommen:


Quote:
Wir sind dazu gesetzlich verpflichtet 2 Jahre Garantie auf die von uns verkauften Geräte anzubieten uns zu leisten.

Seid Juni 2006 bieten wir allen Kunden die Ihr RANE DJ Tool in Deutschland über den Fachhandel gekauft haben die Möglichkeit an das RANE DJ Tool kostenlos bei uns unter www.rane.dj.de zu registrieren uns damit die Garantiezeit kostenlos von 2 auf 3 Jahre zu verlängern. Dies gilt nur für die registrierten User/Kunden und auch nur für die Kunden, die Ihr RANE DJ Tool in Deutschland gekauft haben.

Wir sind nicht dazu verpflichtet Garantie zu leisten für nicht von uns verkaufte Ware.



Also registriert euch ;)
Die Rechnung des Händlers muss natürlich auch aufbewahrt werden.
nik39 11:13 PM - 5 January, 2007
Die korrekte URL um sich zu registrieren lautet:

www.rane-dj.de

Allerdings habe ich noch nicht herausgefunden, wie man sich auf der Seite registriert ;)
RHF 11:57 PM - 5 January, 2007
ja, da hatte ich auch erst probleme...

wenn ihr die seite öffnet, rechts oben, neben der menüleiste befindet sich ein großes kästchen in dem steht: 3 Jahre Garantie! ab sofort für alle Rane DJ Tools... dann auf das hier klicken, nicht auf weiter, sonst kommt dieser Titel nicht mehr (dann müsstet ihr die seite neu öffnen).

..Is 'n bisschen tricky :(
nik39 12:04 AM - 6 January, 2007
Ah, da isn Bild rechts oben! Das kam bei mir nicht, lag an meinem Adblocker anscheinend. Komisch.

Danke. :)
FDW 1:38 AM - 6 January, 2007
Hab mich auch schon gereggt damals. Netter Service. Nur glaube ich kaum, dass meine Box je den Geist aufgibt. ;)


Mich wundert nur der Satz sie seien "gesetzlich verpflichtet" 2 Jahre Garantie zu geben.
Viele Hersteller wie Pioneer und Apple geben nur 1 Jahr..!
RHF 1:49 AM - 6 January, 2007
ich glaube das ist eu-gesetz. ich bin ja ursprünglich sogar von 3 jahren gestetzlicher verpflichtung ausgegangen.
aber pffff, egal. ich glaub nämlich auch nicht, dass die kiste von allein kaputt geht, jetzt wo ich sie registriert hab :)
nik39 1:59 AM - 6 January, 2007
FDW, gesetzlich musst Du zwar 2 Jahre geben, aber nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast bei einem Fehler um, was faktisch bedeutet Du hast eigentlich keine Gewährleistung mehr. Deswegen ist es im Grunde genomen (äh... zusammenschreiben?!) ein Entgegenkommen von Apple von einem halben Jahr das auf ein Jahr zu verlängern.

Lol. Ja klar. Ich finds trotzdem ne Frechheit von Apple.
FDW 12:34 AM - 13 January, 2007
Das mit der Beweislast ist mir klar.
Aber von Apple ist das ja weniger ein Entgegenkommen, unabhängig von der Beweislast, wenn sie nur ein Jahr geben.
Bei Dell sind es sogar nur 90 Tage!!!
Also scheint es eben NICHT verpflichtend zu sein, Garantie zu geben...
nik39 12:59 AM - 13 January, 2007
Dell 90 Tage? Zweifle ich stark an, das wäre nicht rechtens.

Es ist verpflichend 2 Jahre Gewährleistung einem Endkunden gegenüber zu geben, wie gesagt 6 Monate Beweislast beim Unternehmen, Restzeit beim Kunden.

Wikipedia sagt ( de.wikipedia.org <- click):
Quote:
Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Vorsicht!! BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Im Gegensatz zur (freiwilligen) Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch durch Vereinbarung zwischen Verkäufer und nicht privatem Käufer beschränkt werden. Beim Verbrauchsgüterkauf ist jedoch EU-weit eine Gewährleistung von zwei Jahren für Neu- und einem Jahr für Gebrauchtwaren zwingend!
nik39 2:33 PM - 14 January, 2007
Quote:
Dell 90 Tage? Zweifle ich stark an, das wäre nicht rechtens.

Es ist verpflichend 2 Jahre Gewährleistung einem Endkunden gegenüber zu geben, wie gesagt 6 Monate Beweislast beim Unternehmen, Restzeit beim Kunden.

Nur damit das etwas klarer ist, ich rede hier von Gewährleistung, nicht Garantie. Garantie ist eine frewillige Leistung, Gewährleistung allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung.

Wie überträgt sich das auf Dell?

Nun, mit den 90Tagen Garantie ist eine Vor-Ort Reparatur gemeint. Ein Techniker kommt vorbei und schaut sich das alles an, kostenfrei. Diese zusätzliche freiwille Leistung steht Dir nach den 90 Tagen nicht zur Verfügung, aber die gesetzliche Gewährleistung greift immer noch. Das heisst, Du musst das Gerät einschicken (und ich glaube dann auch die Portokosten selbst tragen), kein Vor-Ort Service. Wenn was defekt ist, innerhalb der ersten 6 Monate, müssen sie Dir das kostenfrei reparieren. Nach den 6 Monaten bist Du eigentlich in der Beweispflicht, allerdings zeigen sich hier viele Hersteller (Apple gehört nicht dazu...) kulant, und verzichten darauf, dass Du nachweist, dass der Fehler schon von Anfang an bestanden hat, und reparieren Dir das Gerät.