Diskussion auf Deutsch

Unterhalte dich mit anderen Serato Anwendern auf Deutsch

Ist bzw. wird Serato verboten?

DJane Caty 2:37 AM - 2 July, 2008
Also... ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll...

Ich hab schon öffters eine diskusion gehabt mit einem Vinyl freak... also er benuzt kein Serato oder ähnliches...! Und ist der Meinung das alle Djs die Serato benutzen keine richtigen Djs sind... (da bin ich schon fast ausgerastet) ich mein klar wenn man will kann man daraus nen fake machen... aber wer macht das schon - ich kenne niemanden!

Jedenfalls hat er dann irgendwann gesagt wenn man Serato im Club benutzt ist es illegal und das es Verboten!!! (ich wusste gar nicht was ich sagen sollte)

Denn ich selber habe kein Serato, bin auch noch in der lernphase, lerne und übe zuhause mit Platten aber wollte mir demnächst Serato zulegen! Nur jetzt bin ich ein bisschen verwirrt...

Denn in allen Clubs hier in der Umgebung wird mit Serato auflegt... deswegen kann ich mir das gar nicht Vorstellen , dass es Verboten ist.. wäre ja eigentlich total unlogisch! -.-

Wär Nett wenn Ihr mir ein paar Infos dazu geben könntet! Danke! LG!
Dj-Dave 3:57 AM - 2 July, 2008
ach so ein quatsch. warum soll serato den illegal sein???? das einzige was illegal ist, wenn man urheberrecht geschützte mp3´s die man sich irgendwo bei emule oder anderen tauschbören runterlädt und im club abspielt. deine eigenen gerippten mp3 files von platten/cd´s oder gekaufte mp3´s sind völlig legal solange du die originalen tonträger besitzt.
dein kollege soll nicht so ein misst erzählen, wenn er davon keine ahnung hat.
metroplex2005 4:11 AM - 2 July, 2008
und mit serato aufzulegen ist vom arbeiten her wie mit "echtem vinyl". ein "Fake" ist damit nicht möglich, da alle wichtigen arbeitschritte von hand ausgeführt werden. dein angeblicher vinylfreak hat in diesem fall keine ahnung und warscheinlich serato selbst noch nie gesehen bzw. damit gearbeitet.
m2312 7:14 AM - 2 July, 2008
Sein Problem ist wahrscheinlich, dass er selber mit keinem PC arbeiten kann, weder privat noch beruflich, weil ihm ein Gehirnteil dafür fehlt. Soll´s ja geben.
DJ Smooth B. 7:57 AM - 2 July, 2008
Oh man, so ein scheiss habe ich noch nie gehört, selbst die "besten" DJs der Welt legen zum großen Teil mit Serato auf. Da will sich nur jemand aufspielen.
babek 8:25 AM - 2 July, 2008
es kann auch sein das der club in dem der besagte arbeitet - sich weigert die entsprechende gema gebühr - zum abspielen von mp3 cd´s - zu verrichten - soweite ich weiß ist diese ungewöhnlich höher als die gebühr für "normale" tonträger - deswegen - hat er warscheinlich - mit absprache der geschäftsleitung - die ansage dass keiner mit serato auflegen darf... weil sonnst - im falle einer kontrolle - der club - ordentlich nachzahlen darf
DJ Smooth B. 8:33 AM - 2 July, 2008
Die Gebühr entspricht der für CDs, wird also in der Regel eh schon bezahlt...
babek 8:39 AM - 2 July, 2008
wieder ein ganz gescheiter:

www.gema.de

(falls der Link nicht geht):

Wiedergabe von vervielfältigten Tonträgern (selbst gebrannte CDs, MP3, Festplatten u. Ä.)
bis 100qm : jährlich : 4.346,49

Wiedergabe von Originaltonträgern (CDs u. Ä.)
bis 100qm : jährlich : 3.339,38
NoMoreMrNiceGuy 8:43 AM - 2 July, 2008
ja ja..die GEMA...die spinnen da echt teilweise...
babek 9:13 AM - 2 July, 2008
mal in Zahlen:

für eine Discothek die mehr als 16 Tage im Monat auf hat und 500qm ausweist kommen:

13325,17 - Jährliche Gema Gebühren
- für die Wiedergabe von vervielfältigten Tonträgern (selbst gebrannte CDs, MP3, Festplatten u. Ä.)
und 10237,62 - Jährliche Gema Gebühren
- für die Wiedergabe von Originaltonträgern (CDs u. Ä.)

d.h. die Betreiber "Sparen" sich 3087,55 Euro im Jahr - wenn sie auf die Wiedergabe von vervielfältigten Tonträgern (selbst gebrannte CDs, MP3, Festplatten u. Ä. in ihrem Club "Verzichten" und dafür sorgen das ihre DJ´s nur Originaltonträgern (CDs u. Ä.) verwenden....
MemphisTwo 9:17 AM - 2 July, 2008
ist ja echt ne mordssumme, die da gespart.....^^
NoMoreMrNiceGuy 9:21 AM - 2 July, 2008
na ja...für manchen kleineren Club könnte das schon von Relevanz sein denke ich...

Trotzdem lächerlich von der GEMA.
babek 9:34 AM - 2 July, 2008
da bin ich auch noch darüber gestolpert - villeicht möchte der Admin einen eigenen GEMA threat öffnen
(vor allem weil das PDF auch viele Fragen beantwortet)

GEMA Informationen für DJ´s:
www.gema.de
NoMoreMrNiceGuy 9:56 AM - 2 July, 2008
Welche Frage denn? Ist doch exakt das von Dir angesprochene Problem exakt beschrieben:

ZITAT:

Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich
einsetzen?

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien
oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss
das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben
werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.


Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine
Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe
muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.



--> Kommt sogar auch mit den 30% hin...so pi-mal-daumen-mässig gerechnet...
NoMoreMrNiceGuy 9:59 AM - 2 July, 2008
@ BABEK:

EDIT: Hab Deinen Post falsch gelesen - SORRY!! Du sagst es natürlich vollkommen richtig: Die Fragen werden im PDF beantwortet...

Gruß raus...
FDW 10:28 AM - 2 July, 2008
3000 Euro im Jahr? Das hat er doch schon dadurch wieder drinne, dass er Axel von nebenan auflegen lässt an Stelle eines DJs ders kann.
MemphisTwo 10:50 AM - 2 July, 2008
deswegen sag ich ja: das ist nicht wirklich viel für einen normalen laden....wie es mit tante emmas dorfkaschemme aussieht ist natürlich wieder was anderes...
m2312 11:02 AM - 2 July, 2008
Quote:
3000 Euro im Jahr? Das hat er doch schon dadurch wieder drinne, dass er Axel von nebenan auflegen lässt an Stelle eines DJs ders kann.


Wem die 30% mehr zuviel sind, läßt sowieso Axel aus´m Hinterhof auflegen.
Dazu dann Korn/Cola 1,00 Euro und die Bauern trampeln durch den Laden.
DJane Caty 11:27 AM - 2 July, 2008
Also er ist schon ein guter und bekannter DJ, dass will ich auch gar nicht bestreiten aber was er sich da alles rausgenommen hat über Serato und den DJs die das benutzen ist schon heftig.

Er meint es sei alles ein fake weil man die bpm und die Frequenzen sehen kann und was nicht alles...
MemphisTwo 11:47 AM - 2 July, 2008
früher hat ja keiner die bpms auf die platten geschrieben....
DJ Smooth B. 11:57 AM - 2 July, 2008
Es wird immer Leute geben, die auflegen können und welche die es nicht können. Da macht es keinen Unterschied ob Vinyl oder Serato. Ich habe jedenfalls nie verlernt, auch mit "echtem" Vinyl aufzulegen und brauche mir von niemand sagen lassen, es ist "alles fake". Ich lege zwar erst 17 Jahre auf, aber ich denke, das trotzdem beurteilen zu können....
DJane Caty 12:28 PM - 2 July, 2008
erst 17 Jahre? Ich finde das ist schon ne ziemlich lange Zeit oder nicht?

Naja mir ist es eigentlich auch egal was der sagt,nur er hat mich echt ein bisschen verwirrst! Ich hab zwar nicht grad die beste ahnung von serato aber ich weiß das es kein fake ist.
NoMoreMrNiceGuy 1:13 PM - 2 July, 2008
ihr vergesst daß so mancher clubbesitzer dadurch keinen konkreten mehrwert erkennt. er ha ja an sich keinen vorteil davon wenn wir djs keine platten mehr anschleppen müssen. von daher könnte auch manch einer daherkommen und auf originalen tonträgern beharren.

könnte ich bei kleinen läden sogar teilweise nachvollziehen...
FDW 1:32 PM - 2 July, 2008
Ich finde schon, dass SSL einen Mehrwert bringt. Schon die größere Musikauswahl. Sei es nun einfach weil man immer alle Tracks dabei hat und nicht nur einen Auswahl an Platten oder weil, so ist es zumindest bei mir, Musik besitzt die man sich nie auch Vinyl gekauft hätte... Das bringt Vorteile für die Gäste und das ist nur gut für den Besitzer.
NoMoreMrNiceGuy 1:36 PM - 2 July, 2008
...das erklär mal dem durchschnittlichen Clubbesitzer... ;)
DJ RapsOil 2:44 PM - 2 July, 2008
@ Caty

Lass dich nicht verarschen! An dem ganzen Gema-Gedöns wird supi verdient!

@ Memphis

Ein guter, geübter DJ hat das im Blut! Meinste James Brown haben BPM interessiert? Never ever! Hauptsache die Nummern die er schrieb gingen ins Tanzbein!
DJ One8ty 3:31 PM - 2 July, 2008
Quote:
Also er ist schon ein guter und bekannter DJ

dann mach dochmal nicht so ein geheimnis raus wenn er bekannt ist würd mich das mal interessieren wer das wohl ist... müsste man ja viell. kennen... .. .
dj mello d 3:39 PM - 2 July, 2008
Quote:
deine eigenen gerippten mp3 files von platten/cd´s oder gekaufte mp3´s sind völlig legal solange du die originalen tonträger besitzt.


mal ´n paar dumme fragen: wie will die gema denn herausfinden woher die mp3´s stammen, ich meine die tags kann man einfach ändern, oder? wie will die gema denn herausfinden, ob mann die originale besitzt, ich höre auch von vielen dj´s, daß sie ihre platten verkaufen, nachdem sie alle digitalisiert worden sind. muß der dj dann zb. 5000 schallplatten an die gema schicken und die arbeiten alles anhand seiner mitgeschickten festplatte durch, ist das nicht viel zu aufwendig?

ich für meinen teil habe alle meine vinyls als wave datei gesichert und werde die originale auch sicher aufheben, da es alles vinyls aus den 70ties sind!

danke schonmal im vorraus für eure antworten.

mello-d.
dj mello d 3:48 PM - 2 July, 2008
Quote:

Ein guter, geübter DJ hat das im Blut! Meinste James Brown haben BPM interessiert? Never ever! Hauptsache die Nummern die er schrieb gingen ins Tanzbein!


da muß ich dir leider energisch widersprechen, clyde stubblefield war einer der tightesten drummer überhaupt, james brown hat während seiner konzerte strafpunkte an seine musiker verteilt, wenn diese nicht tight spielten....es gibt songs in denen er seinen drummer dazu auffordert in g-dur zu spielen, der typ war halt ein perfektionist par exelence, die jb´s waren eine ultra tighte band, ich kann dir nur in einem punkt recht geben, daß es natürlich jazz oder funk nummern gibt die überhaupt nicht tight eingespielt sind, für jb trifft dieses allerdings nicht zu, im gegenteil!
DJ Smooth B. 4:05 PM - 2 July, 2008
@mello d: die Gema ist in allen größeren Städten vertreten und die besuchen dich auch gerne zu Hause und schauen, ob Du die Platten hast. In gekauften MP3s sind Wasserzeichen, die die Herkunft belegen usw., also da gibt es schon Mittel und Wege...
LukeSun 4:11 PM - 2 July, 2008
Quote:
Also... ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll...

Ich hab schon öffters eine diskusion gehabt mit einem Vinyl freak... also er benuzt kein Serato oder ähnliches...! Und ist der Meinung das alle Djs die Serato benutzen keine richtigen Djs sind... (da bin ich schon fast ausgerastet) ich mein klar wenn man will kann man daraus nen fake machen... aber wer macht das schon - ich kenne niemanden!

Jedenfalls hat er dann irgendwann gesagt wenn man Serato im Club benutzt ist es illegal und das es Verboten!!! (ich wusste gar nicht was ich sagen sollte)

Denn ich selber habe kein Serato, bin auch noch in der lernphase, lerne und übe zuhause mit Platten aber wollte mir demnächst Serato zulegen! Nur jetzt bin ich ein bisschen verwirrt...

Denn in allen Clubs hier in der Umgebung wird mit Serato auflegt... deswegen kann ich mir das gar nicht Vorstellen , dass es Verboten ist.. wäre ja eigentlich total unlogisch! -.-

Wär Nett wenn Ihr mir ein paar Infos dazu geben könntet! Danke! LG!


Da wollte Dich blos ein frustrierter Plattendreher verarschen :)
Dj Horny 4:19 PM - 2 July, 2008
und was ist mit den ganzen bemusterten Mp3s???
Nur wenige Pools versehen die Mp3s mit Wasserzeichen.

Und heutzutage setzen die meisten Pools auf Mp3 Bemusterung, weil die Labels fast keine Vinyls mehr zur Bemusterung rausschicken.

Ich bekomme so viele Mp3s per Email oder zum Download von pools, wie soll da jemand nachweisen wo die herkommen?
Ich habe mir Mitgliedsbestätigungen geben lassen.
Ich kann nicht sagen wo jede einzelne Mp3 herkommt, das ist unmöglich bei der Menge an Liedern. Aber ich kann vorweisen wo ich Mitglied bin und die können sich dann selbst ausrechnen oder sich erkundigen wieviele Mp3s man ca. pro Monat bekommt.
Was wollen die machen? Ich habe nicht zu jeder Mp3 einen Tonträger, aber ne Menge Mp3s... Und ich glaube das hat jeder von uns hier.
dj mello d 4:28 PM - 2 July, 2008
Quote:
@mello d: die Gema ist in allen größeren Städten vertreten und die besuchen dich auch gerne zu Hause und schauen, ob Du die Platten hast. In gekauften MP3s sind Wasserzeichen, die die Herkunft belegen usw., also da gibt es schon Mittel und Wege...


ok, das sehe ich ein, aber sagen wir z.b. eine frei erfunderner fall;)
ein dj sammelt seit über 20 jahren alte soul platten, dann wird ihm ein geschenk gemacht namens "serato" und er digitalisiert seine vinyls, also ohne wasserzeichen, da selbst gerippt!
sagen wir dieser dj hat eine plattensammlung von ca. 5000 platten, titel aus allen dieser platten sind auf seiner festplatte mit denen er in einem club mit serato auflegt.
jetzt besucht ihn jemand von der gema und will wissen, ob dieser dj auch die originale zu seinen digitalen files besitzt:
dieser typ von der gema müßte ersteinmal die festplatte oder platten des dj´s konfeszieren (bin mir nicht sicher wie da die rechtliche grundlage aussieht, es gibt auf jeden fall ein eigentumsrecht, welches ev. davor schützen könnte?!) - zweitens müßte der typ von der gema die gesamte lp-sammlung des dj´s mit den files auf dessen festplatte abgleichen und wenn der dj seine mp3 oder wav´s anders benannt hat als das original auf vinyl, müßte der gema mensch auch noch sämtliche files auf der festplatte durchhören sowie samtliche lp´s durchhören und abgleichen welcher file zu welcher lp gehört...!!!

sorry ist natürlich nur ein beispiel, aber ich denke das ist selbst für die gutbezahlte gema zu aufwendig!
DJane Caty 8:43 PM - 2 July, 2008
@ One8ty
DJ Black Scorp heißt er.

@ LukeSun

hmm ich denke einfach er hat es wahrscheinlich noch nie damit ausprobiert.


Also ich find Serato toll :-) Finde es auch irgendwie einfacher damit!
nik39 8:49 PM - 2 July, 2008
Quote:
ok, das sehe ich ein, aber sagen wir z.b. eine frei erfunderner fall;)
ein dj sammelt seit über 20 jahren alte soul platten, dann wird ihm ein geschenk gemacht namens "serato" und er digitalisiert seine vinyls, also ohne wasserzeichen, da selbst gerippt!
sagen wir dieser dj hat eine plattensammlung von ca. 5000 platten, titel aus allen dieser platten sind auf seiner festplatte mit denen er in einem club mit serato auflegt.
jetzt besucht ihn jemand von der gema und will wissen, ob dieser dj auch die originale zu seinen digitalen files besitzt:

Denkfehler:

Der GEMA ist es erstmal egal woher die mp3's sind. Sobald Du mp3's verwendest *oder* Kopien von Tonträgern *musst* Du die 30% Aufschlag zahlen. Selbst wenn Du alles selbst encoded hast, etc.

Wack?

Ja.


Quote:
13325,17 - Jährliche Gema Gebühren
- für die Wiedergabe von vervielfältigten Tonträgern (selbst gebrannte CDs, MP3, Festplatten u. Ä.)
und 10237,62 - Jährliche Gema Gebühren
- für die Wiedergabe von Originaltonträgern (CDs u. Ä.)

Nur zur Klarstellung, man bezahlt nicht nochmal ("und") ca 13325,17€ sondern entweder 13325€ oder 10237.

Differenz sind die besagten 30%.
dj mello d 9:31 PM - 2 July, 2008
Quote:

Denkfehler:

Der GEMA ist es erstmal egal woher die mp3's sind. Sobald Du mp3's verwendest *oder* Kopien von Tonträgern *musst* Du die 30% Aufschlag zahlen. Selbst wenn Du alles selbst encoded hast, etc.

Wack?

Ja


sozusagen "oberwack" was die erbsen-zähler da machen, aber egal.

das mit den 30% ist mir schon klar, die zahlt aber der club-betreiber und nicht der dj. mein ansatz war eher, was passiert, wenn die gema überprüfen will ob der dj auch die originale zu seinen mp3´s besitzt, darauf bezog sich mein beispiel!
nik39 9:43 PM - 2 July, 2008
Quote:
das mit den 30% ist mir schon klar, die zahlt aber der club-betreiber und nicht der dj.

Ich kenne Clubs, die das auf die DJs abdrücken bzw. im Endeffekt sowieso auf die DJs umlegen durch niedrigere Gagen.


Quote:
was passiert, wenn die gema überprüfen will ob der dj auch die originale zu seinen mp3´s besitzt, darauf bezog sich mein beispiel!

Das ist nochmal ein anderes Thema ;)
dj mello d 10:05 PM - 2 July, 2008
ja im endeffekt zahlt es der dj durch seine niedrigere gage...im englischen forum ist gerade ein thread darüber, daß die promoter am meisten verdienen.

naja mir ging es halt um das andere thema, vielleicht hat ja jemand schonmal besuch vom gema mann bekommen;)

habe mir übrigends mal den spaß gemacht und auf der gema site ein paar meiner unbekannteren soul sachen zu checken, die haben da so ´ne datenbank, in der man sehen kann welcher titel bei welchem label/verlag ect. -

7 von 10 anfragen hat die gema datenbank nicht gefunden, was macht die gema eigentlich dann? ist dann ja gema-freies material, oder!?
MemphisTwo 10:45 PM - 2 July, 2008
Quote:
wie will die gema denn herausfinden, ob mann die originale besitzt, ich höre auch von vielen dj´s, daß sie ihre platten verkaufen, nachdem sie alle digitalisiert worden sind.

mello-d.


das ist illegal....du musst die originale weiterhin besitzen....sonder könntest du ja platten kaufen, sie digitalisieren und wieder verkaufen. dann hättest du musik ohne im endeffekt dafür bezahlt zu haben.....
Chris-Music 10:54 PM - 2 July, 2008
@DJane Caty
Wer ist Black Scorp?
Großes Mundwerk und nix dahinter... Lass Dir nicht so ein Mist auftischen!

Legt der eingentlich noch auf?
DJane Caty 10:59 PM - 2 July, 2008
Hm gute frage... aber ich denke mal schon... jedenfalls hat er vor kurzem ein Vertrag mit AV8

www.av8records.com

ich habs erst auch nicht geglaubt!
Rocker 1:57 AM - 3 July, 2008
..und die (av8) verkaufen weiterhin auch mp3s :))
dj mello d 7:01 AM - 3 July, 2008
Quote:
Quote:
wie will die gema denn herausfinden, ob mann die originale besitzt, ich höre auch von vielen dj´s, daß sie ihre platten verkaufen, nachdem sie alle digitalisiert worden sind.

mello-d.


das ist illegal....du musst die originale weiterhin besitzen....sonder könntest du ja platten kaufen, sie digitalisieren und wieder verkaufen. dann hättest du musik ohne im endeffekt dafür bezahlt zu haben.....


habe nie etwas anderes behauptet, "diese" dj´s gibt trotzdem....mir geht es nach wie vor um den aufwand der "überprüfung" ob der dj auch die originale zu seinen files besitzt!
dj mello d 7:02 AM - 3 July, 2008
"es" - vergessen, wo ist eigentlich der "edit" knopf;)
LosMintos 9:19 AM - 3 July, 2008
Quote:
das ist illegal....du musst die originale weiterhin besitzen
Nein, muss man nicht, z. B. hier www.heise.de .

Übrigens glaube ich nicht, dass "die Gema" mal eben meine Musik durchsuchen kann. Die kommen genau so wenig in meine Wohnung/auf meinen PC wie die Drückerkolonnen der GEZ. (Und Schäubles Trojaner wird eh nie funktionieren ...)

Also locker bleiben. Bisher bekommen nur die Probleme, die in Tauschbörsen etc. (digitale) Spuren hinterlassen. Wer Vinyls/CDs rippt und auf der Platte speichert bleibt unbehelligt.
dj mello d 9:28 AM - 3 July, 2008
darauf wollte ich hinaus, die gema wird wohl kaum das recht haben dir im laufenden club-betrieb die festplatte auszubauen und zu konfeszieren, um danach mit dir in deine wohnung zu gehen und deine platten zu durchsuchen.
nik39 9:28 AM - 3 July, 2008
Quote:
Quote:
das ist illegal....du musst die originale weiterhin besitzen
Nein, muss man nicht, z. B. hier www.heise.de .

Das ist ein Irrglaube. Der c't Artikel geht um die Privatkopie. Sobald Du damit vor Leuten auflegst, die Du nicht alle kennst, ist es eine öffentliche Aufführung. Sobald Du Geld damit verdienst ist es eine kommerzielle Aufführung. Das ist nicht von der Privatkopie gedeckt.
LosMintos 11:09 AM - 3 July, 2008
Okay, das habe ich befürchtet ;-) (Hast Du weitere Quellen dazu? Irgendwelche Links? Naiver weise könnte man ja denken, die öffentliche Aufführung wäre mit der GEMA abgegolten. Dass man Originale [Tonträger, "Dateien"] besitzen muss, liegt m. E. nicht auf der Hand. INAL ;-)
BleedR 11:26 AM - 3 July, 2008
Die GEMA bekommt eine Gebühr für MP3s, woher diese stammen spielt keine Rolle und hat sie auch nicht zu interessieren!
Die "illegalen" und "legalen" MP3s sind öfters vom selben Ursprung, habe ich mal rausgefunden! Ob ich von nem Pool ne MP3 bekomme oder von einer Seite - es ist genau die selbe MP3, ist alles ein super wirrwarr! Habe teilweise MP3s von Digiwaxx die im Tag irgentwelche Seiten drin haben! L0L!
FDW 11:33 AM - 3 July, 2008
Quote:
Quote:
Quote:
das ist illegal....du musst die originale weiterhin besitzen
Nein, muss man nicht, z. B. hier www.heise.de .

Das ist ein Irrglaube. Der c't Artikel geht um die Privatkopie. Sobald Du damit vor Leuten auflegst, die Du nicht alle kennst, ist es eine öffentliche Aufführung. Sobald Du Geld damit verdienst ist es eine kommerzielle Aufführung. Das ist nicht von der Privatkopie gedeckt.


Das wurde hier schon oft gesagt als Argument gegen der Verkauf der überspielten Medien. Das Problem: Selbst die GEMA spricht bei den erhöhten Gebühren von Kopien für den privaten Gebraucht die öffentlich aufgeführt werden.

"Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien
oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss
das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben
werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozen" s.o.

Also ist es weiter die Privatkopie die aufgelegt wird und bei dieser darf ich eben weiter das Original verkaufen!
FDW 11:35 AM - 3 July, 2008
Quote:
Die "illegalen" und "legalen" MP3s sind öfters vom selben Ursprung, habe ich mal rausgefunden! Ob ich von nem Pool ne MP3 bekomme oder von einer Seite - es ist genau die selbe MP3, ist alles ein super wirrwarr! ...


Der Weihnachtsmann ist der Osterhase, habe ich mal rausgefunden. Ob ich also nun die Eier am 24ten bekomme oder die Geschenkt - es ist genau das Selbe, einer sppppprrrrwiiiirrrwaaarrr!
NoMoreMrNiceGuy 12:13 PM - 3 July, 2008
HAHAHAHAAAAA

DJ BLACKSCORP von AV8 regt sich über Serato auf. Was ein Schwachmat. AV8 ist jawohl DER Bootleggerverein schlechthin. Die machen ihr Geld mit dem Werk anderer Leute und klauen wo sie nur können.

Nicht ernst zunehmen der Kerl...
Dj-Beatburner 12:27 PM - 3 July, 2008
Quote:
Hm gute frage... aber ich denke mal schon... jedenfalls hat er vor kurzem ein Vertrag mit AV8

www.av8records.com

ich habs erst auch nicht geglaubt!


AV8 ist halt nicht mehr das, was es früher war. So wie ich es jetzt kenne verkaufen sie MP3's über den Onlineshop. Mitglied kann da irgendwie jeder werden der nen Partybreak / Mix per Mail einschickt, und wenn er denen gefällt wird man aufgenommen in den AV8 Shop.
Ich kenne selbst jemanden aus nem anderen Forum, der auch so aufgenommen wurde. Die Vergütung pro verkaufte MP3 ist je nach Endbetrag zwischen 25 - 50 US Cent. Die Rechtsfrage ist auch nicht geklärt aber ich denke nicht das AV8 pro Remix eine Plattenfirma irgendwie beteiligt.

Jetzt überleg mal was für DJ`s sich weltweit die MP3s laden, man kann sie ja nicht über Vinyl spielen ;) Genau! DJ`s die mit Serato auflegen ;)

Also etwas für Serato herstellen und aber dagegenreden?
nik39 2:39 PM - 3 July, 2008
Quote:
Das wurde hier schon oft gesagt als Argument gegen der Verkauf der überspielten Medien. Das Problem: Selbst die GEMA spricht bei den erhöhten Gebühren von Kopien für den privaten Gebraucht die öffentlich aufgeführt werden.

Wir beide wissen, dass bei der GEMA zum großen Teil nur Hampelmänner/frauen werkeln.

Du kennst die c'T Artikel, Du weisst, dass es nicht wirklich ein "Recht" einer Privatkopie gibt, sondern nur eine Duldung. Aber diese bezieht sich definitiv nur auf Kopien für den privaten Gebrauch.

Gewerbliche Nutzung (und das ist es wenn Du mit den Songs irgendwo auf einer öffentlichen Party auflegst) ist damit nicht abgedeckt, ergo ist das nicht legal.

Quote:
"Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien
oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss
das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben
werden.

Du hast nicht das Vervielfältigungsrecht (da keine Privatkopei). Schon hier machst Du Dich strafbar.


Quote:
In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozen" s.o.

Nunja... die GEMA erhebt ja auch auf alles und allem eine Gebühr ;)

Quote:
Also ist es weiter die Privatkopie die aufgelegt wird und bei dieser darf ich eben weiter das Original verkaufen!

Nein. siehe oben.
dj mello d 3:18 PM - 3 July, 2008
nik hat schon recht, ich meine was die rechtsgrundlage betrifft aber wie sieht es mit der umsätzung dieses rechts aus, daß die gema lobby mit ihren hintertürchen in die politik und ihren rechtsverdrehern schöne selbstgerechte gesetze durchsetzen kann wissen wir ja alle..aber:

möchte die gema einen dj überprüfen und zwar auf vorhandensein der original tonträger, müßte sie im clubbetrieb den dj auf verdacht stellen und sofort dessen festplatte oder sein laptop sicherstellen! das ist schonmal verletzung des eigentumsrecht. dann müßte die gema den dj abführen, das wäre dann freiheitsberaubung und mit ihm nach hause bzw. zu seiner plattensammlung gehen und die files auf der festplatte mit der plattensammlung abgleichen, das wäre dann noch hausfriedenbruch!

die einzige möglichkeit so vorzugehen und nicht gegen geltendes recht zu verstoßen wäre also einen haftbefehl gegen den dj im vorfeld zu haben sowie einen richterlichen durchsuchungs-befehl und wasweißichnoch....ich denke nicht daß soetwas in der realität machbar ist, sorry!
nik39 3:39 PM - 3 July, 2008
Ich denk mal nicht, dass die Dich dafür abführen können und/oder müssten.

Trotzdem könnte ich mir vorstellen, bei einem begründeten Tatverdacht, dass die Staatsanwaltschaft Dein Equipment beschlagnahmen/sicherstellen und dann auch inspizieren könnten. Das gepaart mit einer Hausdurchsuchung (da Du ja zu Hause noch Hunderte von gebrannten CD's etc hast). Wohl dem, der seine Daten verschlüsselt, legal oder illegal.

So abwegig ist das nicht. Nur... wie gesagt, ein begründeter Tatverdacht ist notwendig (und sicherlich noch einiges mehr, ich bin kein Fachmann... aber ich weiss bei Gefahr im Verzug bei Sprühern schnell eine Hausdurchsuchung anstehen kann ;) ).
metroplex2005 4:46 PM - 3 July, 2008
Quote:
Du hast nicht das Vervielfältigungsrecht (da keine Privatkopei. Schon hier machst Du Dich strafbar.


Kommt glaub ich auf den Einzelfall an.

Wenn ich mir eine digitale Kopie eines original Tonträgers, einer "nicht öffentlich zugänglich gemachten Vorlage" oder einer "nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten Kopie" (egal ob der Tonträger in meinem Besitz ist oder nicht) OHNE Kopierschutz mache, begehe ich keinerlei Verstoß gegen das Urhebergesetz, da es ja durch den $53 des Urheberrechtsgesetz zulässig ist.

Strafrechtlich Sanktionierte Verstöße nach dem Urheberrechtsgesetz sind unter anderem das "öffentliche anbieten/verbreiten" an andere natürliche Personen, wenn ich nicht der Rechteinhaber der Musik-/Film-/usw.dateien bin.

Darum hat die Musik-/Filmindustrie ja auch die Tauschbörsen im Visier. Aber auch nicht wegen der "Bestrafung" sondern um über die Strafrechtlichen Ermittlungen an die personenbezogenen Daten der "Anbieter" zu kommen um dort ihre Schadensersatzforderungen einzuklagen. Und eben an diese Daten (geschützt durch das Datenschutzgesetz/Grundgesetz - Recht auf informationelle Selbstbestimmung) kommt nur die Justiz in Form von Gerichtsbeschlüssen.

Somit ist nach aktuellem Rechtsstand der bloße Besitz von "Raubkopien" und die Einbehaltung von Kopien nach Veräußerung des original Tonträgers nicht strafrechtlich Sanktioniert. Ist zwar nicht unbedingt erlaubt, aber halt auch (noch) nicht strafbewährt.

Dies gilt natürlich nur für den eigenen privaten Gebrauch zu Hause und nicht für öffentliche Darbietungen.

Wenn ich eine beliebige original CD/Vinyl auf meine Festplatte/Serato aufspiele (muss nicht einmal meine eigene sein), habe ich eine legale Kopie hergestellt, solange ich damit nur zu Hause, bei Kumpels oder kleinen privaten Feiern im geschlossenen Rahmen rumspiel.

Laut aktuellem Urheberrecht ist es dann unter Strafe gestellt, wenn ich diese Kopie auf einmal in der Öffentlichkeit wiedergebe, solange ich nicht das Verwertungsrecht vom Rechteinhaber bekommen habe.

Ob jedoch die Kopie in diesem Fall auch wegen fehlendem Vervielfältigungsrecht illegal wird, ist glaub ich schwer zu sagen, da hierfür der Nachweis erbracht werden muss, dass die Kopie eben genau zum Zwecke der Wiedergabe in der Öffentlichkeit erstellt worden ist.

(Wär mal wieder ne kleine Ausarbeitung unter Einbeziehung von Grundsatzurteilen und Verwaltungsvorschriften Wert aber kein bock, muss mich eh schon den ganzen Tag durch den "Paragraphendschungel" Deutschland quälen.)


für interessierte das aktuelle Urheberrechtsgesetz im Überblick:

bundesrecht.juris.de

und die aktuellen Sanktionsvorschriften:

bundesrecht.juris.de

gesetzlich zugelassene Fälle im Sinne der Sanktionsvorschriften §§106/108 unter Berücksichtigung von §85. (Zulässige Kopien nach §53):

bundesrecht.juris.de


WICHTIG:
!!Bin kein Spezialist für das Urheberrecht an sich, habs jetzt nur kurz überflogen. Wenn irgenwas an meinen Ausführungen mangelhaft bis ganz falsch ist, bitte nicht gleich ausbuhen oder schimpfen ;-)!!
dj mello d 5:08 PM - 3 July, 2008
danke für die ausführliche antwort! mal angenommen jemand digitalisiert alle seine scheiben und die verschwinden alle beim umzug oder werden geklaut oder verbrennen oder so....heißt er hat die tonträger rechtmäßig erworben aber besitzt diese nicht mehr s.o. -

oder noch obscurer ein dj digitalisiert ein paar ultra obscure und vor allem nicht im gema katalog erfasste jazz lp´s oder so, irgendetwas was die gema nicht in ihrer datenbank hat und auch keine deutsche pressung, vielleicht eine polnische oder ungarische pressung auf einem kleinem label in geringen stückzahlen aufgelegt und in deutschland nie veröffentlicht! wie will die gema an einem abend an dem im club vielleicht eher unbekannte jazz oder rare groove sachen laufen, herausfinden ob sie diese nummerm in ihrem katalog hat?
wenn der dj dann vielleicht auch noch seine daten anders benennt als das original, das kann doch niemand mehr nachvollziehen..!
metroplex2005 5:44 PM - 3 July, 2008
1. Absatz:
Der Besitz dieser Kopien ist nach wie vor nicht verboten, da die Kopien ja berechtigt erstellt worden sind (vorausgesetzt die kopie erfolgte für eine "nichtöffentliche aufführung, usw.").

2.Absatz:

Du darfst die GEMA nicht mit einer Behörde verwechseln.

Die GEMA ist nur eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von ihren Mitgliedern vertritt.

Die GEMA hat keinerlei Hoheitliche Aufgaben oder Befugnisse wie z.b. Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaften, Ordnungsämter,usw. .

Sprich sie ist eine Gesellschaft wie z.B. ebay, welche ihren Mitgliedern Käufer und Verkäufer vermittelt.

Sie selbst kann bei dir garnichts ansehen, anordnen, dursuchen, in Beschlag nehmen. Dies ist nur den entsprechenden Behörden möglich.

Jedoch kann es sein dass das Urheberrecht dir/den Clubbetreibern bestimmte Auskunfts- und Meldepflichten einräumt, welche die GEMA im Rahmen ihrer Möglichkeiten überwachen und bei festgestellten Verstößen ggf. zivilrechtliche Schritte einleiten und Straf-/Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstatten kann, welche dann von Behörden vollstreckt werden.
nik39 6:01 PM - 3 July, 2008
Quote:
Somit ist nach aktuellem Rechtsstand der bloße Besitz von "Raubkopien" und die Einbehaltung von Kopien nach Veräußerung des original Tonträgers nicht strafrechtlich Sanktioniert. Ist zwar nicht unbedingt erlaubt, aber halt auch (noch) nicht strafbewährt.

Du meinst: Es ist nicht erlaubt, aber halt auch (noch) nicht strafbewährt. Unabhängig davon können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden und das kann (kohletechnisch) sehr empfindlich werden.


Quote:
Ob jedoch die Kopie in diesem Fall auch wegen fehlendem Vervielfältigungsrecht illegal wird, ist glaub ich schwer zu sagen, da hierfür der Nachweis erbracht werden muss, dass die Kopie eben genau zum Zwecke der Wiedergabe in der Öffentlichkeit erstellt worden ist.

Es reicht definitiv, wenn Du sie öffentlich abspielst. Für einen GEMA Fuzi wäre das kein Problem ein Tonband mitlaufen zu lassen und das nachzuweisen.
Wenn man Dir nachweisen kann, dass Du regelmäßig auflegst, ist es eine spannende Frage, ob alle Songs aus Deiner komplette Library als öffentlich wiedergeben angesehen werden können... Das kann dann auch gut weh tun.


Quote:
danke für die ausführliche antwort! mal angenommen jemand digitalisiert alle seine scheiben und die verschwinden alle beim umzug oder werden geklaut oder verbrennen oder so....heißt er hat die tonträger rechtmäßig erworben aber besitzt diese nicht mehr s.o. -

Hm, gute Frage. Ich vermute das zählt dann als Privatkopie - gewerbliche Nutzung? Pech gehabt.


Quote:
wie will die gema an einem abend an dem im club vielleicht eher unbekannte jazz oder rare groove sachen laufen, herausfinden ob sie diese nummerm in ihrem katalog hat?

Gar nicht.


Quote:
wenn der dj dann vielleicht auch noch seine daten anders benennt als das original, das kann doch niemand mehr nachvollziehen..!

Yep.

Schön formuliert:
Quote:
Jedoch kann es sein dass das Urheberrecht dir/den Clubbetreibern bestimmte Auskunfts- und Meldepflichten einräumt, welche die GEMA im Rahmen ihrer Möglichkeiten überwachen und bei festgestellten Verstößen ggf. zivilrechtliche Schritte einleiten und Straf-/Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstatten kann, welche dann von Behörden vollstreckt werden.
metroplex2005 7:22 PM - 3 July, 2008
Quote:
Du meinst: Es ist nicht erlaubt, aber halt auch (noch) nicht strafbewährt. Unabhängig davon können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden und das kann (kohletechnisch) sehr empfindlich werden.


ging ja nur um die Strafbarkeit ;-)


Quote:
Es reicht definitiv, wenn Du sie öffentlich abspielst. Für einen GEMA Fuzi wäre das kein Problem ein Tonband mitlaufen zu lassen und das nachzuweisen.
Wenn man Dir nachweisen kann, dass Du regelmäßig auflegst, ist es eine spannende Frage, ob alle Songs aus Deiner komplette Library als öffentlich wiedergeben angesehen werden können... Das kann dann auch gut weh tun.


ich glaub nicht das ein öffentliches abspielen, egal ob mit Tonband aufgezeichnet oder nicht, für einen Tatnachweis ausreicht, dass eine Kopie genau für diesen Zweck erstellt worden ist (nicht falsch verstehen, es geht nicht um das Verwertungsrecht, sondern um die Vervielfältigung).

Das hier der Tatbestand der verbotenen Verwertung erfüllt ist, JA.

Aber es geht explizit um die verbotene Vervielfältigung. Und diese kann ich in so gut wie keinen Fällen nachweisen (möchte den DJ sehen der laut öffentlich sagt "ich rippe diese LP jetzt in diesem Moment um sie dann öffentlich aufzuführen, egal was der Rechteinhaber sagt". Und in Deutschland haben wir nun mal das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit dass ein Angeklagter so lange unschuldig ist, bis seine Schuld zweifelsfrei erwiesen ist (in diesem Fall, "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten).

Als Beispiel:
Ich rippe meine ganzen CDs/Vinyls z.b. nur für private Zwecke (zu Hause, bei Kumpels, bei kleinen Feiern), da ich beruflich gar keine Zeit habe um großartig öffentlich aufzulegen oder dies gar nicht möchte. Meine Kopien sind somit zulässig. Wenn ich jetzt durch einen großen Zufall einem Kollegen aushelfen muss/kann und meine Kopien spontan öffentlich vorführe begehe ich einen Verstoß nach dem Verwertungsrecht. Die Kopien sind jedoch unter zulässigen Voraussetzungen erstellt worden. Das Gegenteil muss mir ersteinmal nachgewiesen werden.

Nur von der Strafrechtlichen Seite aus gesehen, Zivilrechtliche Forderungen sind natürlich nicht berücksichtigt, da sie in den Sanktionsvorschriften des Urheberrechtsgesetztes nicht vorgesehen sind.

Und an meine Library muss die GEMA bzw. die Justiz ersteinmal kommen. Dies geht nur durch eine Beschlagnahme meines Rechners durch die Justiz vor Ort bei eröffnetem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. (und selbst dann hat die GEMA zunächst keinerlei Einsicht in die Ermittlungsakte bzw. Computerauswertung). Eine Beschlagnahme erfolgt nur auf richterliche Anordnung, es sei denn bei Gefahr in Verzug, dann sind auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen dazu berechtigt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter bzw. Staatsanwalt in der Nacht am Wochenende einen Beschluss erlässt, weil ein Mitarbeiter der GEMA bei der Polizei angerufen hat und etwa folgenden Text runterrasselte:

"ich bin grad in der Discothek XY, da lässt einer Musik unserer Mitglieder über so Plattenspieler, Mischpult, son komischen Kasten mit Kabeln und PC laufen. Der will mir aber nicht sagen ob das alles berechtigte Kopien sind und hat mich sogar von den Türstehern rausbegleiten lassen weil er angeblich die entsprechenden Zahlungen geleistet hat und ich ihn angeblich nerve. stellen sie bitte s.o.f.o.r.t. den PC sicher, weil wir vielleicht eine Anzeige erstatten wollen"

In diesem Fall wird wohl eher im Nachhinein eine zivilrechtliche Forderung von Seiten der GEMA an den Clubbetreiber gerichtet werden (falls die entsprechenden Zahlungen nicht geleistet wurden), wie auch ein eher unwarscheinliches Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Clubbetreiber eingeleitet wird, da eine etwaige Auskunftspflicht vernachlässigt wurde.

Und nehmen wir einmal den extrem unwarscheinlichen Fall an, dass wider aller Erwartungen doch aus irgendwelchen Gründen der Rechner irgendwanneinmal von Justizia in Beschlag genommen werden sollte. Es fehlt der konkrete Tatnachweis, dass die entsprechenden Titel öffentlich aufgeführt wurden. Eine bloße Vermutung oder ein Tonbandmitschnitt reicht nicht aus, da die Titel unter Umständen ja auch von Vinyl oder CD gekommen sein könnten. (ich und bestimmt auch viele Richter und Staatsanwälte vermuten ganz stark, dass diverse Promis koksen, aber deswegen werden sie nicht angeklagt und verurteilt, da sie ja auch naturprall sein können).

Aber wie gesagt, hier geht es nur um die Strafbarkeit im Strafrecht. Im Zivilrecht ist so gut wie alles möglich und tut meistens weh.

Noch mal zur GEMA. diese kann man im großen und ganzen von der Arbeitsweise mit der GEZ vergleichen. Gegenüber dieser ist man ja dank des Staatsvertrages gesetztlich zur Auskunft über die bereitgestellten Rundfunkempfänger verpflichtet.

Die GEZ kann auch (in diesem Fall anders als die GEMA) Bußgelder selbst erlassen, falls der Auskunftspflicht nicht bzw. zu spät nachgekommen oder bei dieser gelogen wird.

Nur dafür muss die GEZ erstmal beweisen, dass ich gelogen habe.

Wie?

Durch nachschauen in der Wohnung? NO WAY, kein GEZ Mitarbeiter hat auch nur ansatzweise das Recht meine Wohnung zu betreten, dies zu fordern oder anzudrohen, da die Unverletzlichkeit der Wohnung explizit durch das Grundgesetz abgedeckt ist.

Nur die Justiz mit einem Entsprechenden richterlichen Beschluss kann sich darüber hinwegsetzen. Und der wird in Fällen der GEZ grundsätzlich nicht erlassen, da er dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen würde (mal ehrlich, was ist höherwertiger: eine popelige Ordnungwidrigkeit oder ein Grundrecht??).

Somit bleibt der GEZ nur drohen und evtl. Bußgelder fürs nichtbeantworten ihrer Fragen.
nik39 7:33 PM - 3 July, 2008
Quote:
ich glaub nicht das ein öffentliches abspielen, egal ob mit Tonband aufgezeichnet oder nicht, für einen Tatnachweis ausreicht, dass eine Kopie genau für diesen Zweck erstellt worden ist (nicht falsch verstehen, es geht nicht um das Verwertungsrecht, sondern um die Vervielfältigung).

Mir gings um die Verwertung.



Quote:
Und nehmen wir einmal den extrem unwarscheinlichen Fall an, dass wider aller Erwartungen doch aus irgendwelchen Gründen der Rechner irgendwanneinmal von Justizia in Beschlag genommen werden sollte. Es fehlt der konkrete Tatnachweis, dass die entsprechenden Titel öffentlich aufgeführt wurden. Eine bloße Vermutung oder ein Tonbandmitschnitt reicht nicht aus, da die Titel unter Umständen ja auch von Vinyl oder CD gekommen sein könnten.

Die Tonaufnahme wird vlt. nicht alleine ausreichend aber ein Indiz sein.


Quote:
Aber es geht explizit um die verbotene Vervielfältigung. Und diese kann ich in so gut wie keinen Fällen nachweisen (möchte den DJ sehen der laut öffentlich sagt "ich rippe diese LP jetzt in diesem Moment um sie dann öffentlich aufzuführen, egal was der Rechteinhaber sagt". Und in Deutschland haben wir nun mal das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit dass ein Angeklagter so lange unschuldig ist, bis seine Schuld zweifelsfrei erwiesen ist (in diesem Fall, "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten).

Mir ist nicht klar worauf Du hinaus willst. Im Endeffekt kann jede Kopie als erstes erstmal als Privatkopie ausgegeben werden.
metroplex2005 7:34 PM - 3 July, 2008
Quote:
Du meinst: Es ist nicht erlaubt, aber halt auch (noch) nicht strafbewährt. Unabhängig davon können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden und das kann (kohletechnisch) sehr empfindlich werden.


ging ja nur um die Strafbarkeit ;-)


Quote:
Es reicht definitiv, wenn Du sie öffentlich abspielst. Für einen GEMA Fuzi wäre das kein Problem ein Tonband mitlaufen zu lassen und das nachzuweisen.
Wenn man Dir nachweisen kann, dass Du regelmäßig auflegst, ist es eine spannende Frage, ob alle Songs aus Deiner komplette Library als öffentlich wiedergeben angesehen werden können... Das kann dann auch gut weh tun.


ich glaub nicht das ein öffentliches abspielen, egal ob mit Tonband aufgezeichnet oder nicht, für einen Tatnachweis ausreicht, dass eine Kopie genau für diesen Zweck erstellt worden ist (nicht falsch verstehen, es geht nicht um das Verwertungsrecht, sondern um die Vervielfältigung).

Das hier der Tatbestand der verbotenen Verwertung erfüllt ist, JA.

Aber es geht explizit um die verbotene Vervielfältigung. Und diese kann ich in so gut wie keinen Fällen nachweisen (möchte den DJ sehen der laut öffentlich sagt "ich rippe diese LP jetzt in diesem Moment um sie dann öffentlich aufzuführen, egal was der Rechteinhaber sagt". Und in Deutschland haben wir nun mal das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit dass ein Angeklagter so lange unschuldig ist, bis seine Schuld zweifelsfrei erwiesen ist (in diesem Fall, "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten).

Als Beispiel:
Ich rippe meine ganzen CDs/Vinyls z.b. nur für private Zwecke (zu Hause, bei Kumpels, bei kleinen Feiern), da ich beruflich gar keine Zeit habe um großartig öffentlich aufzulegen oder dies gar nicht möchte. Meine Kopien sind somit zulässig. Wenn ich jetzt durch einen großen Zufall einem Kollegen aushelfen muss/kann und meine Kopien spontan öffentlich vorführe begehe ich einen Verstoß nach dem Verwertungsrecht. Die Kopien sind jedoch unter zulässigen Voraussetzungen erstellt worden. Das Gegenteil muss mir ersteinmal nachgewiesen werden.

Nur von der Strafrechtlichen Seite aus gesehen, Zivilrechtliche Forderungen sind natürlich nicht berücksichtigt, da sie in den Sanktionsvorschriften des Urheberrechtsgesetztes nicht vorgesehen sind.

Und an meine Library muss die GEMA bzw. die Justiz ersteinmal kommen. Dies geht nur durch eine Beschlagnahme meines Rechners durch die Justiz vor Ort bei eröffnetem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. (und selbst dann hat die GEMA zunächst keinerlei Einsicht in die Ermittlungsakte bzw. Computerauswertung). Eine Beschlagnahme erfolgt nur auf richterliche Anordnung, es sei denn bei Gefahr in Verzug, dann sind auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen dazu berechtigt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter bzw. Staatsanwalt in der Nacht am Wochenende einen Beschluss erlässt, weil ein Mitarbeiter der GEMA bei der Polizei angerufen hat und etwa folgenden Text runterrasselte:

"ich bin grad in der Discothek XY, da lässt einer Musik unserer Mitglieder über so Plattenspieler, Mischpult, son komischen Kasten mit Kabeln und PC laufen. Der will mir aber nicht sagen ob das alles berechtigte Kopien sind und hat mich sogar von den Türstehern rausbegleiten lassen weil er angeblich die entsprechenden Zahlungen geleistet hat und ich ihn angeblich nerve. stellen sie bitte s.o.f.o.r.t. den PC sicher, weil wir vielleicht eine Anzeige erstatten wollen"

In diesem Fall wird wohl eher im Nachhinein eine zivilrechtliche Forderung von Seiten der GEMA an den Clubbetreiber gerichtet werden (falls die entsprechenden Zahlungen nicht geleistet wurden), wie auch ein eher unwarscheinliches Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Clubbetreiber eingeleitet wird, da eine etwaige Auskunftspflicht vernachlässigt wurde.

Und nehmen wir einmal den extrem unwarscheinlichen Fall an, dass wider aller Erwartungen doch aus irgendwelchen Gründen der Rechner irgendwanneinmal von Justizia in Beschlag genommen werden sollte. Es fehlt der konkrete Tatnachweis, dass die entsprechenden Titel öffentlich aufgeführt wurden. Eine bloße Vermutung oder ein Tonbandmitschnitt reicht nicht aus, da die Titel unter Umständen ja auch von Vinyl oder CD gekommen sein könnten. (ich und bestimmt auch viele Richter und Staatsanwälte vermuten ganz stark, dass diverse Promis koksen, aber deswegen werden sie nicht angeklagt und verurteilt, da sie ja auch naturprall sein können).

Aber wie gesagt, hier geht es nur um die Strafbarkeit im Strafrecht. Im Zivilrecht ist so gut wie alles möglich und tut meistens weh.

Noch mal zur GEMA. diese kann man im großen und ganzen von der Arbeitsweise mit der GEZ vergleichen. Gegenüber dieser ist man ja dank des Staatsvertrages gesetztlich zur Auskunft über die bereitgestellten Rundfunkempfänger verpflichtet.

Die GEZ kann auch (in diesem Fall anders als die GEMA) Bußgelder selbst erlassen, falls der Auskunftspflicht nicht bzw. zu spät nachgekommen oder bei dieser gelogen wird.

Nur dafür muss die GEZ erstmal beweisen, dass ich gelogen habe.

Wie?

Durch nachschauen in der Wohnung? NO WAY, kein GEZ Mitarbeiter hat auch nur ansatzweise das Recht meine Wohnung zu betreten, dies zu fordern oder anzudrohen, da die Unverletzlichkeit der Wohnung explizit durch das Grundgesetz abgedeckt ist.

Nur die Justiz mit einem Entsprechenden richterlichen Beschluss kann sich darüber hinwegsetzen. Und der wird in Fällen der GEZ grundsätzlich nicht erlassen, da er dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen würde (mal ehrlich, was ist höherwertiger: eine popelige Ordnungwidrigkeit oder ein Grundrecht??).

Somit bleibt der GEZ nur drohen und evtl. Bußgelder fürs nichtbeantworten ihrer Fragen.


Und bitte nicht falsch verstehen: Ich finde es gut, dass es Gesellschaften wie die GEMA gibt, die für die Rechte ihrer Mitglieder eintritt. Jeder der mit professionellem Auflegen Geld verdient/verdienen will, sollte die Titel welche er aufführt gefälligst legal erwerben und entsprechende GEMA Gebühren entrichten/entrichten lassen.

Ich finde es jedoch nicht richtig, dass eben auch solche Gesellschaften und die Musikindustrie sich allzuoft des Deckmantels der Justiz und den sanktionierten Rechtsvorschriften bedienen um ihre zivilrechtlichen und oftmals viel zu überzogenen Forderungen durchzusetzten. Hierfür sollen sie selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten die notwendige Beweislast zuzammentragen wie es jeder Otto Normalbürger im Zivilrecht auch machen muss.
metroplex2005 7:36 PM - 3 July, 2008
Gott im Himmel, jetzt hab ich mich wieder total dem LABERSÜLZ hingegeben und meine Frau schläft schon fast.... ;-)
nik39 7:59 PM - 3 July, 2008
Hm... Das war ein Sandwichposting von Dir.... und meiner dazwischen ging unter ;)
misky 8:40 PM - 3 July, 2008
mir wird das jetzt zu viel zum lesen - ich bin raus ;-)
nik39 8:58 PM - 3 July, 2008
Quote:
mir wird das jetzt zu viel zum lesen - ich bin raus ;-)


Aus einem anderen Forum:

Quote:
Der grösste Teil des Usenets ist nur textorient. Die modernen Internet-Analphabeten können damit nichts anfangen. Wenn die länger als zwei bis drei Minuten lesen müssen platzt denen der Kopf. Die Spamer passen sich eigentlich nur ihrer Zielgruppe an.
FDW 9:46 PM - 3 July, 2008
Usenet? Textbasiert? Ich dachte das wäre der Schiss wo man jeden Mist saugen kann wenn man monatlich zahlt...

Wie auch immer, ich hatte Heute an der Uni unabhängig hiervon eine nette Diskussion mit nem Dozenten. Hier ging es auch um die Vorführung von Audio- und Videomaterial. Er hat dabei darauf hingewiesen, dass eine Veranstaltung so lange als privat eingestuft werden kann, so lange man alle Teilnehmer "weitgehend persönlich" kennt. Auch eine nette Gesichte, ab wann man sich also überhaupt erst mit der GEMA auseinandersetzen muss.
Des weiteren hat er angemerkt, dass jede Privatkopie, sobald sie gewerblich vorgeführt wird, bei dem Besitzer nicht mehr als privat, sondern mit gewerblichem Hintergrund, angesehen wird. Und das wird ja nun sehr stark "sanktioniert". ;) Da wunderts mich jedoch, wenn man letzteres so betrachtet, denn so ist dann jede Kopie, ob man nun das Original noch hat oder nicht, für uns im Club tabu und die GEMA würde sicher keinen "passenden Tarif" anbieten... Denn gewerblich, und da sind wir uns sicher endlich mal einig, ist unsere Tätigkeit.
nik39 10:22 PM - 3 July, 2008
Quote:
Usenet? Textbasiert? Ich dachte das wäre der Schiss wo man jeden Mist saugen kann wenn man monatlich zahlt...

Ich glaub ich muss Dich gleich schlagen.
dj mello d 10:30 PM - 3 July, 2008
Quote:
Quote:
Usenet? Textbasiert? Ich dachte das wäre der Schiss wo man jeden Mist saugen kann wenn man monatlich zahlt...

Ich glaub ich muss Dich gleich schlagen.


oh nein körperverletzung ist doch bestimmt illegal und total verboten;)

usenet is det das gleiche wie facebook? facebook soll ja das neue ding sein....was sind eigentlich widgets, echt kein plan!
FDW 10:43 PM - 3 July, 2008
Quote:
Quote:

Usenet? Textbasiert? Ich dachte das wäre der Schiss wo man jeden Mist saugen kann wenn man monatlich zahlt...


Ich glaub ich muss Dich gleich schlagen.


Ich meinte Usenext...
dj mello d 10:53 PM - 3 July, 2008
sind tauschbörsen nicht auch illegal, das wäre ja beinah so als hätten die kiddies in den 80ern ihre schallplatten einfach auf cassette gerippt und dann auf dem schulhof ihre illegalen tapes einfach getauscht. die kann bestimmt auch noch irgendwie drankriegen, ich meine rückwirkend?!
FDW 11:01 PM - 3 July, 2008
a) Tauschbörsen nicht, aber der Download bestimmter Inhalte
b) Das war legal. Da das damals aber alles noch analog war, ist die Qualli jeder Kopie immer schlechter geworden. Da hat man sich dann doch immer mal das Original gekauft. Heute man ja keinen Verlust mehr bei der Kopie.
FDW 11:02 PM - 3 July, 2008
Heute hat man ja keinen Verlust mehr bei der Kopie.
nik39 11:08 PM - 3 July, 2008
Nicht nur das.. sondern man hat früher nur Tapes getauscht mit Leuten, die man kannte. (Privatkopie im weitesten Sinne)

Bei Tauschbörsen ist das nicht der Fall.
FDW 11:20 PM - 3 July, 2008
Wohl war. Ich denke wenn es, selbst digital, auch Heute nur der Schulhof wäre, gäbs den ganzen Abmahnkopierschutzpseudoverlustwahnsinn nicht.
metroplex2005 4:33 AM - 4 July, 2008
Quote:
Wohl war. Ich denke wenn es, selbst digital, auch Heute nur der Schulhof wäre, gäbs den ganzen Abmahnkopierschutzpseudoverlustwahnsinn nicht.

Richtig! aber es mussten ja einige Leute wie immer übertreiben.....
LosMintos 4:52 AM - 4 July, 2008
Quote:
Laut aktuellem Urheberrecht ist es [das Kopieren] dann unter Strafe gestellt, wenn ich diese Kopie auf einmal in der Öffentlichkeit wiedergebe, solange ich nicht das Verwertungsrecht vom Rechteinhaber bekommen habe.
Das Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe erlange ich doch explizit durch die Zahlung der GEMA-Gebühr. Oder täusche ich mich?

Die Rechteinhaber (vertreten durch die GEMA) bieten sogar einen Tarif an, der das öffentliche Aufführen (im Rahmen eines Gewerbes) von Kopien (ja, sind das jetzt gewerbliche?) erlaubt. Für einen Laien kann die (ursprüngliche Privat-)Kopie dann nicht illegal sein ;-)
dj mello d 12:30 PM - 4 July, 2008
ich denke auch das mit der zahlung der gebühren (+30%) die aufführen wohl "bezahlt" sein müßte, daß mit dem nachweisen der original-kopien wird da wohl eher schwieriger außer es liegt ein verdacht vor, wie dieser "verdacht" aussehen würde - keine ahnung?!!
FDW 12:32 PM - 4 July, 2008
Eben das meine ich ja auch... Sonst wäre doch eben der Tarif von der GEMA unsinnig und "Anstiftung zur gewerblichen Nutzung privater Kopien" oder so :D
nik39 12:54 PM - 4 July, 2008
Quote:
Das Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe erlange ich doch explizit durch die Zahlung der GEMA-Gebühr. Oder täusche ich mich?

Deine Privatkopien sind dann aber keine Privatkopien mehr... -> illegale Kopien.
metroplex2005 3:06 PM - 4 July, 2008
Quote:
Quote:
Das Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe erlange ich doch explizit durch die Zahlung der GEMA-Gebühr. Oder täusche ich mich?

Deine Privatkopien sind dann aber keine Privatkopien mehr... -> illegale Kopien.


Solange der entsprechende GEMA Satz entrichtet wird, glaub ich das nicht, da ja bei demjeningen welchen ich meine, das Verwertungsrecht und das Vervielfältungsrecht für öffentliches Aufführen abgedeckt ist. -> siehe hier, erster Absatz www.gema.de


Das ist nur meine persönliche Meinung, die muss nicht unbedingt richtig sein.
nik39 3:53 PM - 4 July, 2008
Quote:
Solange der entsprechende GEMA Satz entrichtet wird, glaub ich das nicht, da ja bei demjeningen welchen ich meine

Wie wo was? Wen meinst Du?
metroplex2005 4:04 PM - 4 July, 2008
den da


Quote:
Quote:
Quote:
-> siehe hier, erster Absatz www.gema.de
nik39 6:09 PM - 4 July, 2008
Äh... wieso sollte durch das Bezahlen der GEAM Gebühr plötzlich das Vervielfältigungsrecht tangiert werden?
dj mello d 6:27 PM - 4 July, 2008
heißen die nich GAME?

ich für meinen teil behalte auf jeden fall meine originale, nur zur sicherheit;)
Daim 6:29 PM - 4 July, 2008
eher LAME
dj mello d 6:37 PM - 4 July, 2008
oder auch SHAME oder SHEMA;)
nik39 6:43 PM - 4 July, 2008
Hiess sie nicht mal SHEMA-LE?
metroplex2005 7:00 PM - 4 July, 2008
Quote:
Äh... wieso sollte durch das Bezahlen der GEAM Gebühr plötzlich das Vervielfältigungsrecht tangiert werden?


Weil die GEMA im Auftrag der Rechteinhaber genau diese Rechte "verwaltet/verkauft" (das Verwertungsrecht und im Falle von zb. selbst gebrannten CDs oder serato auch das Vervielfältigungsrecht für öffentliches Aufführen).

Die GEMA hat ja deswegen extra einen eigenen Tarif, falls Musik von selbst zusammengestellten Datenträgern (Festplatten, mp3 CDs/DVDs, mp3 Playern, ...)öffentlich aufgeführt wird.

Dieser Tarif ist ja dann vollkommen sinnlos, wenn ich diese Datenträger eben nicht selbst zusammenstellen darf. Aber um eben diese Datenträger für die öffentliche Aufführung zusammenzustellen muss ich ja eine Vervielfältigung vornehmen.
dj mello d 7:15 PM - 4 July, 2008
Quote:
Quote:
Äh... wieso sollte durch das Bezahlen der GEAM Gebühr plötzlich das Vervielfältigungsrecht tangiert werden?


Weil die GEMA im Auftrag der Rechteinhaber genau diese Rechte "verwaltet/verkauft" (das Verwertungsrecht und im Falle von zb. selbst gebrannten CDs oder serato auch das Vervielfältigungsrecht für öffentliches Aufführen).

Die GEMA hat ja deswegen extra einen eigenen Tarif, falls Musik von selbst zusammengestellten Datenträgern (Festplatten, mp3 CDs/DVDs, mp3 Playern, ...)öffentlich aufgeführt wird.

hört sich logisch an!

Dieser Tarif ist ja dann vollkommen sinnlos, wenn ich diese Datenträger eben nicht selbst zusammenstellen darf. Aber um eben diese Datenträger für die öffentliche Aufführung zusammenzustellen muss ich ja eine Vervielfältigung vornehmen.
dj mello d 7:15 PM - 4 July, 2008
hört sich logisch an!
nik39 7:17 PM - 4 July, 2008
Quote:
Quote:
Äh... wieso sollte durch das Bezahlen der GEAM Gebühr plötzlich das Vervielfältigungsrecht tangiert werden?


Weil die GEMA im Auftrag der Rechteinhaber genau diese Rechte "verwaltet/verkauft" (das Verwertungsrecht und im Falle von zb. selbst gebrannten CDs oder serato auch das Vervielfältigungsrecht für öffentliches Aufführen).

Die GEMA hat ja deswegen extra einen eigenen Tarif, falls Musik von selbst zusammengestellten Datenträgern (Festplatten, mp3 CDs/DVDs, mp3 Playern, ...)öffentlich aufgeführt wird.

Dieser Tarif ist ja dann vollkommen sinnlos, wenn ich diese Datenträger eben nicht selbst zusammenstellen darf. Aber um eben diese Datenträger für die öffentliche Aufführung zusammenzustellen muss ich ja eine Vervielfältigung vornehmen.

Nur zur Sicherheit: Du meinst also, dass ich damit vollkommen legal ohne irgendwelche Urheberrechte zu verletzen jegliche Art von Kopien (ausgenommen solche, die von offensichtlich illegaler Quelle bla bla) legal nutzen kann?
metroplex2005 8:04 PM - 4 July, 2008
Vorausgesetzt der entsprechende GEMA Tarif ist für die Veranstaltung entrichtet worden nehme ich stark an, dass du deine "legalen" Kopien aufführen darfst.

Sonst würde ja jeder Serato, FS, TS, VDJ, PCDJ,.... User jedes Mal knietief in der Schei*e stecken wenn er öffentlich auflegt obwohl GEMA Gebühren entrichtet worden sind.

Inwieweit sich hierfür die Originaltonträger in deinem Besitz befinden müssen, steht wieder auf ner anderen Karte (bin noch nie in den genuss gekommen gema verträge durchzuarbeiten).

Aber Vorsicht:
Quote:
Das ist meine persönliche Meinung, die muss nicht unbedingt richtig sein.


Wenn sich jemand wirklich mit der (wirklich schwierigen) Materie auskennt und Aufklären kann, nur raus damit.
nik39 8:30 PM - 4 July, 2008
Quote:
Vorausgesetzt der entsprechende GEMA Tarif ist für die Veranstaltung entrichtet worden nehme ich stark an, dass du deine "legalen" Kopien aufführen darfst.

In dem Moment, in dem Du die Originale nicht besitzt und Du sie öffentlich aufführst ist es doch logisch, dass diese Kopien nicht mehr legal sein können, da Du sie gewerblich nutzt.

Alles andere macht, denke ich, keinen Sinn.
LosMintos 6:38 AM - 5 July, 2008
Im Urheberrechtsgesetz heißt es
Quote:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen ...
bundesrecht.juris.de Mit anderen Worten, ein DJ darf NIE NIE NIE kopieren.

Auf der anderen Seite erlauben die Rechteinhaber dausdrücklich das Aufführen von Kopien (man muss halt nur dafür bezahlen). Aus meiner Sicht schließt das Aufführen von Kopien das Erstellen und den Besitz zwingend ein.

Hier liegt also entweder ein Widerspruch vor (GEMA-Tarif für etwas, was es gar nicht geben darf) oder $53 UrhG trifft nicht zu, da die Rechteinhaber vertreten durch die GEMA mit den Nutzern anderweitige Vereinbarungen gtetroffen haben (Du darfst Kopien erstellen und aufführen, wenn Du dafür bezahlst).

Quote:
Wenn sich jemand wirklich mit der (wirklich schwierigen) Materie auskennt und Aufklären kann, nur raus damit.
Dem schließe ich mich an.
dj mello d 6:58 AM - 5 July, 2008
Quote:

Hier liegt also entweder ein Widerspruch vor (GEMA-Tarif für etwas, was es gar nicht geben darf) oder $53 UrhG trifft nicht zu, da die Rechteinhaber vertreten durch die GEMA mit den Nutzern anderweitige Vereinbarungen gtetroffen haben (Du darfst Kopien erstellen und aufführen, wenn Du dafür bezahlst).

Quote:
Wenn sich jemand wirklich mit der (wirklich schwierigen) Materie auskennt und Aufklären kann, nur raus damit.
Dem schließe ich mich an.


denke auch mit der zahlung an die gema für die aufführung müßte das kopieren, bei besitzt der originale auch rechtlich in ordnung sein, ansonsten würden die gema ja einfach abends durch die clubs streifen und jedem dvs dj ein saftige rechnung/abmahnung überreichen!
problematisch wird es wohl eher für die dj´s die ihre gesamte festplatte über tauschbörsen oder ähnliches vollgestopft haben und dabei vielleicht noch spuren im netz hinterlassen.
im fernsehen gab es mal einen bericht über diesen durchgeknallten anwalt der sammmel-abmahnungen im auftrag der labels verschickt, hab den namen leider vergessen, die haben typen welche 24h lang sämtliche tauschbörsen im netz überwachen/monitoren, sie hatten leider die möglichkeit an die ip´s bestimmter user zu kommen, es ging allerdings eher um uploads, ist aber schon eine weile her dieser bericht.
sollte ein dj im genannten feld auffällig werden und bei überprüfung vielleicht noch illegale online mixe ect. anbieten, verkaufen - dann noch ein besuch eines gema typ´s bei einem öffentlichen dj-gig, denke ich daß eine überprüfen der festplatte sowie eine durchsuchung der whg weitaus realistischer wäre, da ein begründeter verdacht vorliegt.

bei einem dj der seine eigene sammlung digitalisiert und die kopien mit serato im club auflegt und dieser club die entsprechende gebühr an die gema abführt, kann ich mir eine überprüfung ect. nach wie vor nur schwer vorstellen, da ja auch überhaupt kein verdacht vorliegt!

nur meine meinung, wenn jmd genaures weiß, bitte einfach klarstellen.


danke
nik39 9:49 AM - 5 July, 2008
Quote:
denke auch mit der zahlung an die gema für die aufführung müßte das kopieren, bei besitzt der originale auch rechtlich in ordnung sein, ansonsten würden die gema ja einfach abends durch die clubs streifen und jedem dvs dj ein saftige rechnung/abmahnung überreichen!

Nein. Du kannst immer noch legal Kopien erstellen und sie öffentlich ausführen. Trotzdem gilt das was LosMintos zitiert hat. Privatkopien die keine sind, bleiben nicht rechtens.

Da die GEMA nicht diese Rechte vertritt, hat sie meiner Meinung nach auch keine Befugnis darüber. Da die GEMA *trotzdem* versucht das zu "erlauben" deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass sie einfach nur ein bissi Kohle machen wollen. Es ist nichts neues, dass die GEMA Fuzzies sicht mit der eigenen Materie und den eigenen Befugnissen nicht auskennt.

Quote:
GEMA, GVU = gleiches schmieriges Pack.

Könnte man so sagen.
dj mello d 10:00 AM - 5 July, 2008
habe ein sehr interessantes interview mit einem gema "fuzzy" gefunden:

www.salection.de

ein kleiner auszug zu unserer diskussion:

Wofür ist nun also zu zahlen und was ist bei der Nutzung von MP3s im Club zu beachten?
Bei der Nutzung von MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer gebrannten CD stellt das Speichern eine Vervielfältigung dar und das ist nur für die private Nutzung erlaubt. Zur öffentlichen Wiedergabe muss zusätzlich die Lizenz für die Vervielfältigung erworben werden. Ansprechpartner für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA ist immer der Veranstalter. Sofern der DJ nicht in Personalunion auch Veranstalter ist, hat er diesen zu informieren, wenn er gebrannte CDs oder Dateien von einer Festplatte nutzt. In dem Fall werden dem eigentlichen Tarif für die Wiedergabe 30% “Vervielfältigungslizenz” zugeschlagen. Diese 30% wurden mal mit dem Diskothekenverband beschlossen, werden aber gemeinhin nicht nur auf Diskos, sondern auf Veranstaltungen in regelmäßig bespielten Orten angewandt.

Stimmt es, dass man, wenn man selbst gebrannte Zusammenstellungen auf CDR oder von Vinyl/CD gerippte MP3s nutzt, bei der Aufführung die Originaltonträger oder die Rechnungen über diese dabei haben muss?
Aus Sicht der GEMA ist das nicht notwendig. Auf jeden Fall ist die oben schon angesprochene “Vervielfältigungslizenz” zusätzlich zur GEMA Abgabe zu zahlen. Das Durchforsten eines Datenträgers nach möglicherweise illegal erlangtem Inhalt ist nicht Aufgabe der GEMA, schon gar nicht während einer Veranstaltung. Gleichwohl gibt es andere Stellen, die daran Interesse und auch Möglichkeiten haben, zuvorderst die Musikindustrie.

Was geschieht mit einem MP3, wenn man den gerippten Originaltonträger verkauft?
Auch hier ist die GEMA nicht die richtige Adresse für die Frage. Aus Sicht der GEMA kann man das File, da es eine private Vervielfältigung ist, behalten. Aus Sicht der Musikindustrie sollte man sich an die, auf fast jeder Platte oder CD abgedruckte Verfügung halten, die da heißt: “unauthorised copying … is prohibited”.


ok, sieht so aus als ob die gema überhaupt nicht daran interessiert ist, ob man irgenwelche original-tonträger besitzt oder auch wo die ditigalen files herkommen...eigentlich auch logisch, solange man deren gebühren entrichtet, wird da garnichts passieren.

die frage stellt sich natürlich, wie geht die musik-industrie damit um, ich habe meinerseits noch nie gehört das ein label-vertreter in einem club irgendeinen dj überprüft - allerdings habe ich wie erwähnt mal diesen bericht gesehen, wo ein arbeitsloser anwalt den auftrag von der musik-industrie bekommen hat, tauschbörsen zu beobachten und online mixe zu überprüfen um dann die entsprechenden dj´s mit abmahnungen und überhöhten zahlungen zu überhäufen, diese summen mußten meines wissens gezahlt werden!
dj mello d 10:10 AM - 5 July, 2008
nicht falsch verstehen, ich bin schon der meinung daß ein dj der seine musik komplett von kazaa oder emule hat, durchaus gerne verknackt werden soll, da er sich geld spart, daß ich für schallplatten ausgebe und dann im club natürlich die gleiche bezahlung wie ich bekommen will, nur meine meinung, sorry!

auf der anderen seite fühle ich mich gegenüber der musik-industrie nicht dazu verpflichted meine gesamte schallplatten sammlung und/oder zugang zu meiner festplatte zu gewähren. das ist halt meine sammlung, welche ich mir über jahre zusammengestellt habe, ist also etwas sehr persönliches für mich....da die scheiben auch noch meistens vom flohmarkt sind oder second hand, gibt es keine rechnungen. heißt also eine nachprüfen in meinem speziellem fall, würde bedeuten daß meine gesamte wohnung und meine gesamten elektronischen daten, computer überprüft werden müßten - dieses würde ich mir glaube ich nicht gefallen lassen!
misky 10:40 AM - 5 July, 2008
Ich habe mich zu dem Thema mal mit einem befreundeten Polizisten unterhalten. Er meinte Sie haben bisher nur "Sauger" verknackt die auch sonst jede Menge Dreck am Stecken haben. Er war bei einer Wohungsdurchsuchung dabei als Sie eine Canabis-Plantage im Wohnzimmer eines Dealers hochgehen haben lassen, bei der Gelegenheit haben Sie dann auch seinen PC und sämtliche gebrannte DVD's und CD's mitgenommen...

Er meinte nur wenn Sie jeden verhauften würde der Lieder aus dem Netz saugt hätte Deutschland keinen Platz mehr in den Gefängnissen ;-)
metroplex2005 10:52 AM - 5 July, 2008
Quote:
Du kannst immer noch legal Kopien erstellen und sie öffentlich ausführen. Trotzdem gilt das was LosMintos zitiert hat. Privatkopien die keine sind, bleiben nicht rechtens.


Wie denn wenn die GEMA nicht dafür zuständig sein soll?

oder ist doch das richtig?

Quote:
Bei der Nutzung von MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer gebrannten CD stellt das Speichern eine Vervielfältigung dar und das ist nur für die private Nutzung erlaubt. Zur öffentlichen Wiedergabe muss zusätzlich die Lizenz für die Vervielfältigung erworben werden. Ansprechpartner für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA ist immer der Veranstalter. Sofern der DJ nicht in Personalunion auch Veranstalter ist, hat er diesen zu informieren, wenn er gebrannte CDs oder Dateien von einer Festplatte nutzt. In dem Fall werden dem eigentlichen Tarif für die Wiedergabe 30% “Vervielfältigungslizenz” zugeschlagen.
metroplex2005 10:53 AM - 5 July, 2008
oder anders gefragt, wie willst du kopien legal für das öffentliche aufführen erstellen?
dj mello d 10:58 AM - 5 July, 2008
Stimmt es, dass man, wenn man selbst gebrannte Zusammenstellungen auf CDR oder von Vinyl/CD gerippte MP3s nutzt, bei der Aufführung die Originaltonträger oder die Rechnungen über diese dabei haben muss?
Aus Sicht der GEMA ist das nicht notwendig. Auf jeden Fall ist die oben schon angesprochene “Vervielfältigungslizenz” zusätzlich zur GEMA Abgabe zu zahlen. Das Durchforsten eines Datenträgers nach möglicherweise illegal erlangtem Inhalt ist nicht Aufgabe der GEMA, schon gar nicht während einer Veranstaltung. Gleichwohl gibt es andere Stellen, die daran Interesse und auch Möglichkeiten haben, zuvorderst die Musikindustrie.

auf jeden fall scheint es nicht sache der gema sein, wie die musik-industrie damit umgeht ist eine andere frage...

Was geschieht mit einem MP3, wenn man den gerippten Originaltonträger verkauft?
Auch hier ist die GEMA nicht die richtige Adresse für die Frage. Aus Sicht der GEMA kann man das File, da es eine private Vervielfältigung ist, behalten. Aus Sicht der Musikindustrie sollte man sich an die, auf fast jeder Platte oder CD abgedruckte Verfügung halten, die da heißt: “unauthorised copying … is prohibited”.

Womit sich die nächste Frage stellt. Wie ernst ist eigentlich der Rest dieser Verfügung zu nehmen? Da heißt es auch “unauthorised public performance is prohibited”.
Nun, hier kommt die GEMA ins Spiel, über die man ja die Aufführungsrechte erwirbt. Wird also GEMA gezahlt, kann man die Platten öffentlich spielen.
FDW 11:33 AM - 5 July, 2008
Quote:

im fernsehen gab es mal einen bericht über diesen durchgeknallten anwalt der sammmel-abmahnungen im auftrag der labels verschickt, hab den namen leider vergessen, die haben typen welche 24h lang sämtliche tauschbörsen im netz überwachen/monitoren, sie hatten leider die möglichkeit an die ip´s bestimmter user zu kommen, es ging allerdings eher um uploads, ist aber schon eine weile her dieser bericht.


Kleine Info am Rande: Was die machen ist totaler Quatsch und wertlos. Die loggen sich ein, schreiben die angezeigten IPs auf und dann gibts ne Anzeige gegen Unbekannt. Verfahren wird wegen "Belanglosigkeit" eingestellt. Als Kläger bekommen sie aber Einsicht in die Akten und somit Namen und Adresse zu der IP. Dann wird abgemahnt. Der Traffic oder Upload wird nicht wirklich kontrolliert. Es wurden sogar schon zwei Netzwerkdrucker einer Uni verklagt/abgemahnt die diese testweise ans Netz angebunden haben. Stellt sich hier die Frage, wie ein Netzwerkdrucker in einer Tauschbörse eine Datei saugen oder gar anbieten kann! Wie gesagt, nur so am Rande. Momentan ist die aktuelle Masche von den üblichen 200 - 500 Euro auf 3 - 4 Millionen Streitwert zu wuchern...

Quote:
Ich habe mich zu dem Thema mal mit einem befreundeten Polizisten unterhalten. Er meinte Sie haben bisher nur "Sauger" verknackt die auch sonst jede Menge Dreck am Stecken haben. Er war bei einer Wohungsdurchsuchung dabei als Sie eine Canabis-Plantage im Wohnzimmer eines Dealers hochgehen haben lassen, bei der Gelegenheit haben Sie dann auch seinen PC und sämtliche gebrannte DVD's und CD's mitgenommen...


Auch hier möchte ich mal was anmerken: Wenn ein Haus durchsucht wird und es steht da drinne "Rauschmittel wegen verdacht auf Canabis bla bla", haben die Ordnungshüter den PC und andere Gegenstände die nicht wie Rauschmittel aussehen tunlichst in Ruhe zu lassen! Und selbst wenn sie den PC mitnehmen, mit der Begründung, dass dort Daten und Kontakte drinne sein könnten die mit Rauschmitteln oder deren Verkauf zusammen hängen, sind andere illegale Dateien wie MP3s oder Programme vor Gericht nicht beweiskräftig.

Quelle? Leider "nur" ein Bekannter, der seit der Erfindung der Kassette den Kopien den Kampf angesagt hat. Aber nicht Leute wie wir, was er selber lächerlich findet, sondern die die Gewerblich damit handeln und im großen Stil verkaufen.
dj mello d 11:36 AM - 5 July, 2008
mir ist gerade etwas interessantes aufgefallen, die meisten meiner platten haben diesen aufdruck garnicht: "unauthorised copying … is prohibited" und diesen auch nicht: "unauthorised public performance is prohibited" - scheint so als wäre das erst mitte der 70s eingeführt worden, wie sieht es eigentlich mit der copy & aufführung von tonträgern aus die ohne die beiden verfügungen verkauft worden sind und dann irgendwann durch flohmärkte ect. in meine hände gelangt sind?!!
nik39 11:48 AM - 5 July, 2008
Quote:
ok, sieht so aus als ob die gema überhaupt nicht daran interessiert ist, ob man irgenwelche original-tonträger besitzt oder auch wo die ditigalen files herkommen...eigentlich auch logisch, solange man deren gebühren entrichtet, wird da garnichts passieren.

Yep. Hauptsache die Kasse klingelt.


Quote:
Ich habe mich zu dem Thema mal mit einem befreundeten Polizisten unterhalten.

Na der wirds wissen, gell... ;)


Quote:
Wie denn wenn die GEMA nicht dafür zuständig sein soll?

Verstehe Deine Frage nicht, metroplex. Ich sehe das wie im folgenden Absatz:

Quote:
Bei der Nutzung von MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer gebrannten CD stellt das Speichern eine Vervielfältigung dar und das ist nur für die private Nutzung erlaubt. Zur öffentlichen Wiedergabe muss zusätzlich die Lizenz für die Vervielfältigung erworben werden.



Quote:
oder anders gefragt, wie willst du kopien legal für das öffentliche aufführen erstellen?

Wenn Du das Original nicht besitzt, meinst Du? Gar nicht. Keine Privatkopie -> illegal.
metroplex2005 12:03 PM - 5 July, 2008
Quote:
Verstehe Deine Frage nicht, metroplex. Ich sehe das wie im folgenden Absatz:

Quote:
Bei der Nutzung von MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer gebrannten CD stellt das Speichern eine Vervielfältigung dar und das ist nur für die private Nutzung erlaubt. Zur öffentlichen Wiedergabe muss zusätzlich die Lizenz für die Vervielfältigung erworben werden.



Quote:
oder anders gefragt, wie willst du kopien legal für das öffentliche aufführen erstellen?

Wenn Du das Original nicht besitzt, meinst Du? Gar nicht. Keine Privatkopie -> illegal.


Ich meine jetzt keine privatkopien, sondern generell kopien auf der festplatte eines jeden serato djs der damit öffentlich auflegt.
dj mello d 12:41 PM - 5 July, 2008
also soweit ich das jetzt verstehe: bezahlst du deine gema lizenz bzw. der veranstalter club-besitzer, hast du mit der gema weiter nix zu tun.

kopien nicht privater art unterliegen durch verfügung auf den entsprechenden original-tonträgern den musik-label also sozusagen der musik-industrie, welche glaube ich durch die "ifpi" repräsentiert wird. das heißt eine überprüfung, ob du die originale besitzt wird eher die "ifpi" bzw. die labels nachprüfen und nicht die gema.

das die aber so vorgehen habe ich noch nie gehört!
misky 12:58 PM - 5 July, 2008
Quote:

Quote:
Ich habe mich zu dem Thema mal mit einem befreundeten Polizisten unterhalten.

Na der wirds wissen, gell... ;)


Naja er hat "Erfahrungswerte"
nik39 1:08 PM - 5 July, 2008
Quote:
Ich meine jetzt keine privatkopien, sondern generell kopien auf der festplatte eines jeden serato djs der damit öffentlich auflegt.

Du meinst z.B. mp3s erstellt von CD's, die ich besitze?

Gute Frage.
nik39 1:09 PM - 5 July, 2008
Quote:
Naja er hat "Erfahrungswerte"

Die hast Du auch ;) Ich auch. Aber ob der Kerl wirklich mehr weiss, als Du oder ich...
metroplex2005 1:28 PM - 5 July, 2008
Quote:
Quote:
Ich meine jetzt keine privatkopien, sondern generell kopien auf der festplatte eines jeden serato djs der damit öffentlich auflegt.

Du meinst z.B. mp3s erstellt von CD's, die ich besitze?

Gute Frage.


nicht nur von cds, sondern auch von vinyls, von online musikanbieter,..
nik39 2:08 PM - 5 July, 2008
Bei Pools steht alles nähere in den AGBs/TOSs. Nur so nebenbei.
misky 6:52 PM - 5 July, 2008
Quote:
Quote:
Naja er hat "Erfahrungswerte"

Die hast Du auch ;) Ich auch. Aber ob der Kerl wirklich mehr weiss, als Du oder ich...
Also ich habe noch keine Wohnungsdurchsuchung mitgemacht! du etwa? ;-)
LosMintos 9:45 AM - 6 July, 2008
Fassen wir mal zusammen:

* Das Herstellen von Kopien (MP3s sind immer Kopien) ist in unserem Umfeld (gewerblich) nicht gestattet, wir alle handeln illegal.

* Die Aufführung von Kopien ist erlaubt, solange die GEMA die Rechte des Stückes verwertet und der Veranstalter den Preis bezahlt.

* Strafverfolgung gegen uns ist sehr unwahrscheinlich; unser Tun wird offenbar geduldet.

* Zivilklagen gegen DJs, die Kopien gewerblich nutzen, sind scheinbar nicht bekannt.

Und weiter:
* Der GEMA ist es egal, ob wir die Originale zu den Kopien besitzen oder nicht.
* Anderen kann es auch egal sein, im Falle der Privatkopie brauch man das Original nicht und unsere gewerblich genutzten Kopien sind ja schon illegal, da kommt es darauf nicht mehr an ;-)

Noch eine Bemerkung: Mit der Nutzung von Tauschbörsen hat das alles nichts zu tun, darum geht es hier in diesem Umfeld nicht. (Ich unterstelle mal, dass wir unsere Musik auf anderen Wegen auf die Festplatte bannen.)
misky 9:52 AM - 6 July, 2008
schöne Zusammenfassung :-)
nik39 11:02 AM - 6 July, 2008
Quote:
* Das Herstellen von Kopien (MP3s sind immer Kopien) ist in unserem Umfeld (gewerblich) nicht gestattet, wir alle handeln illegal.

Das glaube ich immer noch nicht.
Daim 12:05 PM - 6 July, 2008
in der aktuellen keys (hmz keys wird immer schlechter) ist ein großer artikel über musikrecht, gema usw
dj mello d 4:29 PM - 6 July, 2008
GEMA:

Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also z.B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung
verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt.
Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek,
muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden.
In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.

Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen ?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger.
Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt.
Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich
vom Veranstalter erworben werden.
Daim 4:37 PM - 6 July, 2008
djs zahlen an die gema.. künstler zahlen an die gema.. labels zahlen an die gema.. gema zahlt an tui und bmw
Daim 4:48 PM - 6 July, 2008
ich meine was tun die denn im club-bereich für ihr geld.. ich hab bisher in keinem deutschen dj forum was von der kontrolle im club gelesen
BleedR 9:48 AM - 9 July, 2008
Und um nochmal alles zusammen zu fassen, sobald die extra Gebühren bezahlt sind, interessiert es keinen woher die MP3 stammt die man gerade spielt!

Bin auch neugierig ob jemals ein GEMA ytp in ner disko stand, und wenn ja, hat er kein anderes recht, als irgent ein anderer Gast, also bitte!

Ist ja fast so wie die GEZ, lol, die wollen alle rein, aber dürfen nicht, haha
nik39 11:05 AM - 9 July, 2008
Quote:
Und um nochmal alles zusammen zu fassen, sobald die extra Gebühren bezahlt sind, interessiert es keinen woher die MP3 stammt die man gerade spielt!

Unfug.

Nur die GEMA interessiert es nicht, weil diese schon ihr Geld erhalten hat.
dj mello d 5:24 PM - 9 July, 2008
Quote:
Und um nochmal alles zusammen zu fassen, sobald die extra Gebühren bezahlt sind, interessiert es keinen woher die MP3 stammt die man gerade spielt!

Bin auch neugierig ob jemals ein GEMA ytp in ner disko stand, und wenn ja, hat er kein anderes recht, als irgent ein anderer Gast, also bitte!

Ist ja fast so wie die GEZ, lol, die wollen alle rein, aber dürfen nicht, haha


also das siehst du etwas falsch, sicherlich wird die gema auch vor ort kontrollieren - wenn ein club laut ihren daten keine laptop dj´s beschäftigt, vorort aber ein dj mit lappy auflegt...!!
außerdem kannst du davon ausgehen daß die musikindustrie einiges daran setzen wird illegale mp3 user zu überführen, die verdienen an solchen "dj´s" nämlich ein heiden geld;)

mir persönlich gefällt es ehrlichgesagt auch nicht wenn leute ihre festplatte mit nicht gekauften mp3´s vollballern um dann im club auf dj zu machen, sorry!
deekay 11:41 PM - 14 July, 2008
Solang auf der Rechnung vermerkt wird das der Veranstalter darauf hingewiesen wurde das zur Ausübung der Tätigkeit mp3 verwendet wurden, braucht man sich keine Gedanken bezüglich abgaben machen. Den ab diesem Zeitpunkt muss der Veranstalter alle extra kosten übernehmen. Hab mich da mal ein wenig informiert und seit dem vermerk ich das auch bei mir auf den Rechnungen.
nik39 11:46 PM - 14 July, 2008
Quote:
Solang auf der Rechnung vermerkt wird das der Veranstalter darauf hingewiesen wurde das zur Ausübung der Tätigkeit mp3 verwendet wurden, braucht man sich keine Gedanken bezüglich abgaben machen. Den ab diesem Zeitpunkt muss der Veranstalter alle extra kosten übernehmen. Hab mich da mal ein wenig informiert und seit dem vermerk ich das auch bei mir auf den Rechnungen.

Das betrifft den GEMA Teil.

Trotzdem kannste mit 'illegalen' mp3s nicht auflegen.
LosMintos 5:39 AM - 15 July, 2008
Genauso wenig wie mit geklauten CDs ;-))
dj mello d 9:59 AM - 15 July, 2008
also nur nochmal ums klarzustellen:
"private kopien" sind für den heimgebrauch erlaubt bzw. "geduldet" - führt man diese öffentlich auf - zb. in einem club, werden +30% gema gebühren fällig.
werden diese zusätzlichen game gebühren gezahlt (vom club-betreiber bzw. veranstalter) sind die "privaten kopien" im club-betrieb auch erlaubt!
die gema wird eher nicht nachprüfen woher die mp3´s stammen, da hierfür die musik-industrie bzw. die jeweiligen labels zuständig sind!

oder hab ich da etwas falsch verstanden?!!
nik39 10:27 AM - 15 July, 2008
Quote:
oder hab ich da etwas falsch verstanden?!!

Ja.


Quote:
werden diese zusätzlichen game gebühren gezahlt (vom club-betreiber bzw. veranstalter) sind die "privaten kopien" im club-betrieb auch erlaubt!

Die privaten Kopien kümmern die GEMA nicht, trotzdem werden die privaten Kopien dadurch nicht plötzlich legalisiert.
LosMintos 12:16 PM - 15 July, 2008
Quote:
trotzdem werden die privaten Kopien dadurch nicht plötzlich legalisiert.
Für mich sind private Kopien bereits legal. Geduldet heißt in diesem Fall m.E. "legal". Es gibt keine illegale Privatkopie. (INAL)

Die Aufführung privater Kopien ist legal, wenn die Musik über die GEMA verwertet wird und der Veranstalter (oder wer auch immer) dafür bezahlt.
nik39 12:22 PM - 15 July, 2008
Quote:
Die Aufführung privater Kopien ist legal, wenn die Musik über die GEMA verwertet wird und der Veranstalter (oder wer auch immer) dafür bezahlt.

Genau in diesem Moment ist Deine Privatkopie aber keine Privatkopie, sondern die Kopie wird gewerblich genutzt, ergo 100% keine Privatkopie.
Mr.Miller 1:54 PM - 15 July, 2008
aber es ist Privat kopiert worden :D
back to topic:
im endeffekt muss doch jeder selber wissen ob er so dumm ist das er mit illegalen tracks auflegt oder nicht.
dj mello d 5:02 PM - 15 July, 2008
Quote:
Quote:
Die Aufführung privater Kopien ist legal, wenn die Musik über die GEMA verwertet wird und der Veranstalter (oder wer auch immer) dafür bezahlt.

Genau in diesem Moment ist Deine Privatkopie aber keine Privatkopie, sondern die Kopie wird gewerblich genutzt, ergo 100% keine Privatkopie.


"Wofür ist nun also zu zahlen und was ist bei der Nutzung von MP3s im Club zu beachten?
Bei der Nutzung von MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer gebrannten CD stellt das Speichern eine Vervielfältigung dar und das ist nur für die private Nutzung erlaubt. Zur öffentlichen Wiedergabe muss zusätzlich die Lizenz für die Vervielfältigung erworben werden. Ansprechpartner für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA ist immer der Veranstalter. Sofern der DJ nicht in Personalunion auch Veranstalter ist, hat er diesen zu informieren, wenn er gebrannte CDs oder Dateien von einer Festplatte nutzt. In dem Fall werden dem eigentlichen Tarif für die Wiedergabe 30% “Vervielfältigungslizenz” zugeschlagen. Diese 30% wurden mal mit dem Diskothekenverband beschlossen, werden aber gemeinhin nicht nur auf Diskos, sondern auf Veranstaltungen in regelmäßig bespielten Orten angewandt."

sorry vielleicht will ich das ja so verstehen aber: zahlt man die 30% aufschlag kann man seine privaten kopien (mp3´s) gewerblich nutzen / aufführen!

"Stimmt es, dass man, wenn man selbst gebrannte Zusammenstellungen auf CDR oder von Vinyl/CD gerippte MP3s nutzt, bei der Aufführung die Originaltonträger oder die Rechnungen über diese dabei haben muss?
Aus Sicht der GEMA ist das nicht notwendig. Auf jeden Fall ist die oben schon angesprochene “Vervielfältigungslizenz” zusätzlich zur GEMA Abgabe zu zahlen. Das Durchforsten eines Datenträgers nach möglicherweise illegal erlangtem Inhalt ist nicht Aufgabe der GEMA, schon gar nicht während einer Veranstaltung. Gleichwohl gibt es andere Stellen, die daran Interesse und auch Möglichkeiten haben, zuvorderst die Musikindustrie."

moral kennen die von der game wohl nicht;) solange die ihre lizenz-gebühren bekommen....!



"Was geschieht mit einem MP3, wenn man den gerippten Originaltonträger verkauft?
Auch hier ist die GEMA nicht die richtige Adresse für die Frage. Aus Sicht der GEMA kann man das File, da es eine private Vervielfältigung ist, behalten. Aus Sicht der Musikindustrie sollte man sich an die, auf fast jeder Platte oder CD abgedruckte Verfügung halten, die da heißt: “unauthorised copying … is prohibited”."

so ich schmeiße jetzt mal alle meine tonträger weg, die nicht "unauthorised copying … is prohibited" auf dem cover/label stehen haben (ca.500), mal lieber ganz schnell weg, da diese illegal sein MÜSSEN;)
nik39 6:23 PM - 15 July, 2008
Quote:
sorry vielleicht will ich das ja so verstehen aber: zahlt man die 30% aufschlag kann man seine privaten kopien (mp3´s) gewerblich nutzen / aufführen!

GEnau. Du willst es so verstehen.

Ich will auch eine Million EUR haben. Habe ich deswegen eine Millionen EUR?


Quote:
moral kennen die von der game wohl nicht;) solange die ihre lizenz-gebühren bekommen....!

Eben... ;)


Quote:
Aus Sicht der GEMA kann man das File, da es eine private Vervielfältigung ist, behalten. Aus Sicht der Musikindustrie sollte man sich an die, auf fast jeder Platte oder CD abgedruckte Verfügung halten, die da heißt: “unauthorised copying … is prohibited”.

Wenigstens sind sie ehrlich und geben es zu ;)


Quote:
so ich schmeiße jetzt mal alle meine tonträger weg, die nicht "unauthorised copying … is prohibited" auf dem cover/label stehen haben (ca.500), mal lieber ganz schnell weg, da diese illegal sein MÜSSEN;)

Nein.. wenn sie für den Privatgebrauch von einer legalen Quelle sind... ist es eine erlaubte Privatkopie ;)
LosMintos 9:13 PM - 15 July, 2008
Quote:
Genau in diesem Moment ist Deine Privatkopie aber keine Privatkopie, sondern die Kopie wird gewerblich genutzt, ergo 100% keine Privatkopie.
Das will ich nicht glauben, denn dann wäre wir allesamt Verbrecher. (In diesem Punkt kann ich ohne schlechtes Gewissen damit leben ...)

Oder spielst Du ausschließlich Original-CDs und Vinyls mit Deinem Serato? ;P
nik39 9:18 PM - 15 July, 2008
Also sagen wir das mal so:

Du wirst große Schwierigkeiten haben, das Gericht von der Legalität Deiner Tracks zu überzeugen, wenn Du nicht mehr im Besitz der Originale bist (sprich Du hast die Tracks kopiert "für den Privatgebrauch [was sonst]" und hast die CD's/Platten weiterverscherbelt, oder nur ausgeliehen).
FDW 1:13 PM - 17 July, 2008
Genau so schwer ist es umgedreht aber auch!
dj mello d 1:49 PM - 17 July, 2008
....aus italien:

DJ in Italy hit with biggest MP3 piracy fine in Europe

February 16, 2005

An Italian DJ has been fined a record €1.4 million for using hundreds of pirate music files in a well-known local nightclub near Rome. The DJ was discovered with more than 2,000 mp3 music files suspected to be illegal downloads and 500 pirated video clips.

The fine, set by the Italian Fiscal Police of Rieti (Rome), is the biggest fine to be imposed on an individual in Europe to date for the unlawful copying and use of copyrighted music in the mp3 format (the fine is subject to administrative recourse). The DJ may be subject to further criminal sanctions.

Enzo Mazza, Director of the Italian recording industry association (FIMI), said: "We are pleased with the fine imposed by the Rieti Fiscal police. This DJ was touring clubs and making money out of the music he played - while those who had invested time, talent, hard work and money into creating the music in the first place did not get a cent. We hope this precedent will serve as a deterrent for those who are thinking of doing the same."

The operation, targeting radio stations and clubs around the region, was led by the Fiscal Police. In addition to the mp3s and music video clips found, a large quantity of audiovisual material and software were also seized.

Notes to Editors

For further information please contact:
Adrian Strain/Julie Harari, IFPI Secretariat, London: Tel: +44 (0)20 7878 7900
Federico Kujawska, FIMI, Milan: Tel: +390 (2) 795 879
FDW 2:20 PM - 17 July, 2008
Tja, hilft uns ned soooo viel. 1. Italien 2. Nicht so detailliert...
nik39 2:49 PM - 17 July, 2008
3. Gerüchte besagen: Es soll ein Hoax sein.
dj mello d 2:54 PM - 17 July, 2008
Quote:
3. Gerüchte besagen: Es soll ein Hoax sein.


glaube ich nicht, da der text von dieser seite stammt:

www.ifpi.org
nik39 2:58 PM - 17 July, 2008
lol. Also wenn Du alles glaubst, was die IFPI, GEMA und Konsorten Dir zum Fresen vorwerfen...

Wir könnten jetzt über deren Argumentationslinie unterhalten...

IP-Adressen...

Netzwerkdrucker, die angeblich illegal Musikdateien herunterladen...

80-jährige Herren, die Bushido Alben in P2P Netze reinstellen...

Und so weiter. ;)
LosMintos 7:10 AM - 19 July, 2008
Quote:
Du wirst große Schwierigkeiten haben, das Gericht von der Legalität Deiner Tracks zu überzeugen ...


Ich will hoffen, dass ich nie in die Verlegenheit kommen werde, meine Unschuld beweisen zu müssen.
FDW 12:13 PM - 19 July, 2008
Das schafft der Schäuble auch noch...
LosMintos 10:18 PM - 20 July, 2008
Wollen wir das zulassen?
Dj.Mojo 7:18 AM - 21 July, 2008
es wird doch sowieso alles stillschweigend hingenommen --> z.b. Aufhebung des Datenschutzes bei Telekommunikation.
dj mello d 9:16 AM - 21 July, 2008
Quote:
es wird doch sowieso alles stillschweigend hingenommen --> z.b. Aufhebung des Datenschutzes bei Telekommunikation.


+1
dj beat 12:21 PM - 25 July, 2008
als erster mal kopieren von platten ist vreboten wenn drauf steht for promo use only und das stehet überal glaube ich.
2.vergisst nicht wo ihr gerade schreibt das isr serato seite klar das jeder das gut findet der hier schreibt.
3.platte bleibt platte.
4.die neuen song komm nach wie vor immer auf platte erst
5.und die gekauften mp3 sind nur für privat gebrauch und nicht zum auflegen.ich arbeite in ein radio sender und ich weiss das
nik39 12:32 PM - 25 July, 2008
Quote:
als erster mal kopieren von platten ist vreboten wenn drauf steht for promo use only und das stehet überal glaube ich.
2.vergisst nicht wo ihr gerade schreibt das isr serato seite klar das jeder das gut findet der hier schreibt.
3.platte bleibt platte.
4.die neuen song komm nach wie vor immer auf platte erst
5.und die gekauften mp3 sind nur für privat gebrauch und nicht zum auflegen.ich arbeite in ein radio sender und ich weiss das

Wow! Das klingt als ob Du genau Bescheid weisst.

Danke für Deine Tips!!!
FDW 12:39 PM - 25 July, 2008
Das überzeugt! Dann wären ja alle Fragen geklärt. Vor allem "kopieren von platten ist vreboten wenn drauf steht for promo use only" ist das Killerargument!
DJ Smooth B. 12:52 PM - 25 July, 2008
Nur komisch, das die großen Radiosender mit MP3s arbeiten, wäre schlimm, wenn die für ihre Sendungen immer noch Platten aus dem Keller hoch schleppen müssten.
Komisch auch, das es manche Promo-Songs nur als MP3 gibt, die dürfen dann halt nie öffentlich promotet werden, dumm für die Künstler.
Und ich werde meine Radiogigs absagen müssen, da ich seit einiger Zeit nur noch mit SSL hinkomme... Hätte mir das nur einer früher gesagt...
FDW 1:04 PM - 25 July, 2008
Ach, das ist schon OK. Auf der MP3 steht ja nicht "Promo only" :D :D :D :D
Daim 4:42 PM - 25 July, 2008
Quote:

4.die neuen song komm nach wie vor immer auf platte erst


wasn bullshit
FDW 4:49 PM - 25 July, 2008
Beziehst du dich auf den Satzbau oder den Inhalt? :D
freaszy 11:46 AM - 26 July, 2008
Quote:
ich arbeite in ein radio sender und ich weiss das


Wie heisst der Sender denn? Offener Kanal Istanbul?
babek 12:44 PM - 5 August, 2008
Quote:
Ach, das ist schon OK. Auf der MP3 steht ja nicht "Promo only" :D :D :D :D


ich hab auch neulich einen künstler (Mario Winans) drum gebeten - seine mp3s zu signen... :-)
(fand er gar nicht lustig...)
nik39 1:10 PM - 5 August, 2008
lool :)
dj a-cut 2:03 PM - 5 August, 2008
Quote:
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ich arbeite in ein radio sender und ich weiss das


Wie heisst der Sender denn? Offener Kanal Istanbul?


hehe
T-Mel 7:34 AM - 7 August, 2008
Hmmm...

Habe mit großem Interesse mal alles Durchgelesen.

Mir stellt sich auch die Frage, was mit allen Bootlegs, Mix-Services, White-Labels usw., rechtlich gesehen, beim Auflegen im Club los ist...

Soweit ich weiß stellt eine Mix-Service Platte (Lethal Weapon, Street tracks, X-Mix, Mix-factor, Clubtunes, Wicked Mix, Urban Black Pearls...), auch eine illegale Kopie dar. Soweit ich weiß verdient an so einer Platte der Künstler an sich nichts oder kaum etwas... Aber wegen Promotion usw. werden die Dinger geduldet.

Normal müßte man dann von allen Tracks auch die Original Maxi oder das Album haben?

Das ganze DJ Business ist wohl Urheberrechtlich ein Grauzone? Viele geben wohl recht viel Geld für Ihre Tracks aus. So wie ich. Wenn es aber hart auf hart kommt, dann könnte man wohl trotzdem verknackt werden, weil ja eine für 15 Euro im Laden gekaufte Bootleg Vinyl an sich auch nicht original ist? Egal ob man die dann noch als MP3 für Serato rippt oder nicht?

Was denkt ihr da drüber?
FDW 12:55 PM - 7 August, 2008
Also bei den ganzen unautorisierten (Re)Mixes ist das theoretisch schon so. Es ist ne Kopie und meist noch ne Bearbeitung (und wenns nur Intro/Outro ist) und der Künstler sieht keinen Pfennig. Es liegt denke ich mal an der Masse: Seit dem jeder Internet haben kann und jeder nur ein Programm installieren muss ist das doch erst zum "Problem" geworden. Ich gehe mal sehr stark davon aus, die Auflage, auch von größeren Serien, ist geringer als die Anzahl der Downloads eines Tracks der grad in den Charts ist. Ich persönlich mache mir da einfach nicht son Kopf und gut...
Bulldoza 6:12 PM - 6 September, 2008
das ist glaube ich auch das einzigste was man machen kann... einfach keinen Kopf machen und weiter auflegen ;)